NOE: 2 tote Kinder nach Unfall
War der Todeslenker auf Koks?
(24.09.2022) Ein tragischer Unfall ist auf der A2 in Niederösterreich bei Baden passiert. 2 Kinder (2 und 6) sind tot. Der 42-jährige Todeslenker steht wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Er ist mit seinem Mercedes nahezu ungebremst in das Heck des Autos der Familie gekracht. Zwei kleine Buben auf dem Rücksitz überlebten den Unfall nicht. Die Tragödie, die bereits letztes Jahr passiert ist, wird aktuell am Landesgericht verhandelt. Jetzt stellt sich heraus, direkt nach dem tödlichen Unfall ist Kokain im Blut des Angeklagten nachgewiesen worden.
Was ist passiert?
Im Gerichtssaal verlieren die Eltern ihre Fassung. Sie weinen und haben kaum Erinnerungen an den Unfallhergang. Was sie noch wissen ist, dass ihre beiden Kinder tot sind. Wegen einer Fahrzeugpanne mussten Sie den Wagen auf dem Pannenstreifen anhalten. Auf der A2 bei Mödling passierte dann das Unfassbare, ein 42-Jähriger übersieht das Fahrzeug und kracht ungebremst in das abgestellte Auto der Familie. Der Sechsjährige stirbt noch im Fahrzeug. Der zweijährige Bruder verliert sein Leben kurz danach im Krankenhaus. Die Eltern werden schwer verletzt, wie die "Kronenzeitung" berichtet.
War Kokain Schuld?
Im Landesgericht Wiener Neustadt wird jetzt verhandelt. Der Todeslenker steht wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der Angeklagte soll angeblich wegen der Berauschung nicht, oder zumindest viel zu spät, reagiert haben.
Kokain angeblich erst nach Unfall konsumiert
Der 42-Jährige ist bei der Verhandlung sichtlich erschüttert. Er bekennt sich nicht schuldig. Das Kokain hat er angeblich erst nach dem Unfall konsumiert. Außerdem hat ihn ein anderer Autofahrer abgelenkt und er hat deswegen das abgestellte Fahrzeug der Familie zu spät bemerkt. „Ich bin sofort ausgestiegen und hab eines der Kinder aus dem Auto gezogen. Ich hab noch zu ihm gesagt: "Du schaffst das!" Es tut mir noch immer im Herzen weh“, sagt der Angeklagte unter Tränen. Der Prozess wird vertagt, ein psychiatrisches Gutachten wird in Auftrag gegeben.
(fd)