Nummer 4: Schimpfwörter

(22.12.2016) Du kannst jetzt nicht abstreiten, das dir schon einmal ein schlimmes Wort über die Lippen gerutscht ist, oder? Das kann auch mal passieren… Solange es in der Öffentlichkeit nicht zur Gewohnheit wird!

Scrolle runter!

Unabsichtlich kann einem schon einmal ein Schimpfwort über die Lippen kommen. Wenn du eine Person beleidigst, kannst du aber mit dem Gesetz in Konflikt kommen. „Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten zu bestrafen“, heißt es im Strafgesetzbuch.

Nummer 3 hört sich irgendwie logisch an…

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