OÖ: Mädchen (15) ist tot!
Nur bedingte Haftstrafe!
(12.02.2026) Ein 19-jähriger Autofahrer ist am Landesgericht Wels wegen des Todes der 15-jährigen Lucy aus Steegen zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der junge Lenker hatte im Oktober vergangenen Jahres in Waizenkirchen mit seinem Auto ein entgegenkommendes Moped frontal erfasst – die Jugendliche starb noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, der Fall wandert ans Oberlandesgericht Linz.
Urteil: Bewährungsstrafe, Geldstrafe
Der 19-jährige Angeklagte wurde am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer acht Monate bedingten Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von rund 3.600 Euro zahlen. Den Eltern und dem Bruder der Getöteten sprach das Gericht jeweils 1.000 Euro Trauerschmerzensgeld zu, also insgesamt 3.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine abschließende Erklärung abgegeben hatte und gegen die Strafhöhe vorgeht.
Unfallhergang: Auto auf Gegenfahrbahn
Am 3. Oktober letzten Jahres war der 19-Jährige mit einem Škoda Octavia von Waizenkirchen Richtung Peuerbach unterwegs. In einer Linkskurve geriet er laut technischem Gutachten auf die Gegenfahrbahn, wo sein Wagen mit dem Moped der 15-jährigen kollidierte. Ein Alkotest beim Lenker verlief negativ. Die Wucht des Aufpralls schleuderte das Mädchen in eine angrenzende Wiese – sie starb noch vor Ort.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Prozess vor dem Landesgericht Wels fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Eltern der Verstorbenen waren während der Verhandlung nicht im Saal. Neben der Anklage wegen fahrlässiger Tötung musste sich der 19-Jährige auch wegen des Vorwurfs der Anstiftung zur falschen Beweisaussage verantworten – dieser Punkt führte jedoch nicht zu einer Verurteilung, da es nach Ansicht des Gerichts beim Versuch geblieben sei.
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Die Staatsanwaltschaft bewertet die verhängte bedingte Haftstrafe und Geldbuße als zu milde und hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Fall soll nun vor dem Oberlandesgericht Linz neu bewertet werden – ein rechtskräftiges Strafmaß ist daher in den kommenden Monaten zu erwarten.
Gutachten bestätigte Fahrfehler
Bereits im Dezember war bekannt geworden, dass ein technisches Gutachten den Unfallhergang klar rekonstruierte: Der Autofahrer habe die Kurve zu eng genommen und sei auf die falsche Fahrbahn geraten, was laut Staatsanwaltschaft den Fahrfehler bestätigte.
Soziales Echo: Junger Beifahrer spricht öffentlich
In Sozialen Medien äußerte sich später der 16-jährige Beifahrer des Verurteilten über den Unfall und die anschließenden Gerüchte. In einem Video richtete er sich an die Öffentlichkeit und versuchte, falsche Darstellungen über den Vorfall zu klären.
(fd/apa)