OÖ: Tödlicher Mopedunfall!

Mädchen (15) musste sterben

(26.01.2026) Der Tod der 15-jährigen Lucy erschütterte im Oktober ganz Oberösterreich. Nun steht fest: Der 19-jährige Unfalllenker muss sich am 10. Februar vor dem Landesgericht Wels verantworten. Ihm drohen wegen grob fahrlässiger Tötung und eines weiteren Vorwurfs bis zu drei Jahre Haft.

Tragischer Unfall auf der B129

Am 3. Oktober verließ Lucy am Abend ihr Elternhaus in Steegen mit ihrem Moped. Nur wenige Kilometer später kam es gegen 20.30 Uhr auf der B129 in Waizenkirchen zu dem folgenschweren Zusammenstoß.

In einer lang gezogenen, aber übersichtlichen Linkskurve wurde die Jugendliche von einem entgegenkommenden Pkw frontal erfasst. Die 15-Jährige wurde in eine angrenzende Wiese geschleudert und erlitt tödliche Verletzungen. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen kam jede Hilfe zu spät.

Alkotest negativ – dennoch schwere Vorwürfe

Ein beim 19-jährigen Unfalllenker durchgeführter Alkotest verlief negativ. Dennoch erhebt die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe. Laut Anklageschrift soll der junge Mann mit seinem Škoda Octavia eine „massiv kurvenschneidende Fahrweise“ an den Tag gelegt haben.

Wie die „Krone“ berichtet, soll sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls vollständig auf der Gegenfahrbahn befunden haben. Lucy hatte keine Möglichkeit auszuweichen, und wurde völlig unschuldig zum Opfer. Das Moped wurde noch mehrere Meter vom Auto mitgeschleift.

Angeklagter zeigt sich geständig

Der Unfalllenker muss sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
„Der Beschuldigte zeigt sich im Wesentlichen geständig“, erklärt Gerichtssprecher Johannes Huber gegenüber der „Krone“. An die letzten Sekunden vor dem Zusammenstoß könne sich der 19-Jährige jedoch nicht mehr genau erinnern.

Weiterer Vorwurf: Falschaussage geplant?

Zusätzlich belastend: Der Angeklagte soll unmittelbar nach dem Unfall versucht haben, den Sachverhalt zu vertuschen. Laut Ermittlungen soll er seinen 16-jährigen Beifahrer an der Unfallstelle aufgefordert haben, niemandem zu sagen, dass er die Kurve geschnitten hatte.

Anfangs hielt sich der Jugendliche bei den polizeilichen Einvernahmen daran, rückte später jedoch mit der Wahrheit heraus. Deshalb wird dem 19-Jährigen nun auch die versuchte Bestimmung zur falschen Beweisaussage vorgeworfen.

Bis zu drei Jahre Haft möglich

Am 10. Februar muss sich der Unfalllenker vor dem Landesgericht Wels verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Der Tod von Lucy hat in ihrer Heimatgemeinde tiefe Spuren hinterlassen. Freunde, Familie und Mitschüler trauern noch immer um das beliebte Mädchen. Der Prozess soll nun juristisch klären, wie es zu dem tödlichen Unfall kommen konnte – und welche Konsequenzen der Lenker zu tragen hat, berichtet die „Krone“.

(fd)

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