"obszöne Zulagen" stoppen!

Grüne mit Kritik!

(29.01.2026) Ein freigestellter Personalvertreter kommt derzeit auf knapp über 3.000 Euro an Zulagen. Das geht einfach nicht mehr! Die Grünen wollen die erst Ende 2025 per Gesetz festgeschriebenen Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst kürzen. Die Regierung habe die neue Regelung im Parlament "durchgeschummelt" und damit die "obszönen Zulagen" einzementiert, kritisierte die stellvertretende Klubobfrau Sigrid Maurer am Donnerstag in einer Pressekonferenz. In der nächsten Nationalratssitzung wollen die Grünen einen Antrag für eine Neuregelung mit einer Deckelung einbringen.

Zusätzliches Geld für freigestellte Personalvertreter - quasi das Gegenstück zu den Betriebsräten in der Privatwirtschaft - gab es schon lange, bevor im Bundes-Personalvertretungsgesetz die neuen "Ersatzzulagen" festgeschrieben wurden. Die Arbeit in der Personalvertretung der öffentlichen Bildungseinrichtungen, bei Polizei und Justiz etc. ist dort zwar explizit als "unbesoldetes Ehrenamt" definiert, sie darf aber keine Nachteile bei Gehalt oder Laufbahn bringen. Schon bisher wurden deshalb Freigestellten die diversen Zulagen ersetzt, die durch die Dienstfreistellung wegfallen und die im öffentlichen Dienst oft einen wesentlichen Teil des Gehalts ausmachen. Zusätzlich wurden für sie aber auch fiktive "Ersatzkarrieren" - bei Lehrern etwa in der Schulaufsicht - abgegolten, die ihnen ohne das Engagement in der Personalvertretung potenziell offengestanden wären. Geregelt waren diese Abgeltung früher per Erlass, die Umsetzung war recht unterschiedlich.

Laut GÖD 155 Personen betroffen

Durch das neue Gesetz gilt die Idee der "Ersatzkarriere" nun für alle teilweise oder komplett freigestellten Personalvertreter - laut der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) sind es für alle Bundesbediensteten samt Landeslehrern 155 Personen - und bedeutet laut Kritik der Grünen noch mehr Geld für diese Gruppe. Der ORF hatte vergangene Woche von einem freigestellten Lehrer-Personalvertreter berichtet, der laut alter Regelung 800 und künftig über 3.000 Euro an Zulagen bekommen soll.

Für Maurer fehlt hier jegliche vernünftige Relation zu Lehrerinnen und Lehrern, die jeden Tag unterrichten. So bekomme laut Neuregelung eine Mittelschullehrerin im alten Dienstrecht und mit 20 Berufsjahren, die Zusatzaufgaben wie den Klassenvorstand übernimmt und Projekte abwickelt, Zulagen von 500 Euro brutto im Monat. Gleichzeitig verliere sie durch das Aufschnüren des Beamtengehaltsabschlusses, die in derselben Sitzung wie die neuen "Ersatzzulagen" beschlossen wurden, 2026 über 1.000 Euro brutto. Ein freigestellter Personalvertreter mit derselben Berufserfahrung komme gleichzeitig auf knapp über 3.000 Euro an Zulagen, rechnete Maurer vor. Laut dem Wiener Grünen-Bildungssprecher Felix Stadler sollen die Zulagen für jene, die bisher weniger erhalten haben, sogar bis 2023 rückwirkend nachgezahlt werden.

Antrag

Der Antrag der Grünen soll konkret vorsehen, dass die Gehälter für freigestellte Personalvertreter sich nur noch an einer durchschnittlichen Berufskarriere orientieren dürfen und nach oben begrenzt werden. Personalvertretungsarbeit sei wichtig und auch zeitintensiv. "Aber diese Automatik, dass man immer davon ausgeht, jeder freigestellte Personalvertreter wäre automatisch Schulqualitätsmanager geworden, ist unrealistisch." Das bisherige Niveau der angenommenen "Ersatzkarriere" der freigestellten Personalvertreter werde nämlich von gerade einmal 0,5 Prozent der Lehrer erreicht, berief sich Maurer auf ein Gutachten, das im Zuge eines Rechtsstreits um die Zulagen für die Bildungsdirektion Salzburg erstellt wurde.

Rechtsstreit in Salzburg als Auslöser

Eben dieser Rechtsstreit ist auch Hintergrund der Neuregelung. In Salzburg hatte man 2015 die Zulagen eingestellt - offiziell aus Spargründen, im Hintergrund ist die Rede von einer Strafaktion für politisch unliebsame Personalvertreter. In der Gewerkschaft befürchtete man eine Kettenreaktion und drängte auf eine gesetzliche Regelung. Eine solche findet zwar auch Maurer nötig, wegen der Dominanz von ÖVP und SPÖ habe nämlich bei den Zulagen bisher "völlige Willkür und Intransparenz" geherrscht. "Aber die Höhe ist einfach obszön." Schon in der schwarz-grünen Bundesregierung habe die Gewerkschaft Druck für eine gesetzliche Regelung gemacht, der damalige Beamtenminister Werner Kogler (Grüne) habe allerdings nicht nachgegeben. Dass die Grünen dem Gesetz mit den "Ersatzzulagen" trotz aller Kritik Ende 2025 selbst zugestimmt haben, verteidigte Maurer erneut damit, dass die Regierung die Regelung in einem erst kurzfristig vorgelegten "riesigen Abänderungsantrag" "durchgeschummelt" habe.

Grüne sehen "Tauschhandel"

Die aktuelle rot-schwarz-pinke Regierung habe sich hingegen auf einen "Tauschhandel" eingelassen, damit die Gewerkschaft den Kürzungen beim eigentlich bereits ausverhandelten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst für 2026 zustimmt, kritisierte Maurer einmal mehr. In Regierungskreisen spricht man gegenüber der APA indes nicht von einem Junktim, die "Ersatzzulagen" seien Teil eines Gesamtpakets gewesen. Die FPÖ, die als einzige Fraktion gegen das Gesetz mit den "Ersatzzulagen" gestimmt hatte, sprach ihrerseits von einem "Schlag ins Gesicht für alle Leistungsträger". Personalvertreter hätten höhere Zulagen bekommen, während öffentlich Bedienstete "mit einem Reallohnverlust von der Regierung mit dem Segen der schwarzen und roten Gewerkschafter abgespeist worden" seien, kritisierte der blaue Sprecher für den öffentlichen Dienst, Werner Herbert, und forderte per Aussendung eine sofortige Rücknahme des "Luxus-Zulagenpakets".

Gewerkschaft verteidigt Neuregelung

"Die Anschuldigung, die Gewerkschaft habe sich den Gehaltsabschluss deswegen 'abkaufen' lassen, weise ich aufs Schärfste zurück", reagierte GÖD-Chef Eckehard Quin. Beim Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gebe es immer auch eine Dienstrechtsnovelle, Ende 2025 habe es darin auch Regelungen für die Personalvertretung gegeben. Die Unabhängigen Gewerkschafter von der ÖLI-UG sehen in einer Aussendung zwar eine "verheerende Optik". Gleichzeitig betonte man aber, dass die Verhandlungen über die PV-Zulagen schon ab 2023 gelaufen seien. Die Inhalte der "Ersatzzulagenregelung" verteidigte Quin gegenüber der APA. Es gebe nun für alle Berufsgruppen eine einheitliche, transparente Regelung und die bringe auch keineswegs für alle mehr Geld. Im neuen, wegen der vielen betroffenen Berufsgruppen sehr komplexen System bekämen Freigestellte nur ihr Grundgehalt weiterbezahlt, alle bisherigen Zulagen fielen weg. Stattdessen bekommen sie eine neue Zulage als Ersatz für ihre bisherigen Zulagen und ein etwaig entgangene Karriere. Für die einen bedeute das mehr Geld als bisher, für andere weniger, so Quin. Unterm Strich sei das neue Modell aber kostenneutral.

(fd/apa)

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