Öffis: Freizeitfahrten erlaubt
Maskenpflicht für alle Fahrten
(15.04.2020) Das Wichtigste vorweg: Du darfst nun auch die Öffis für Freizeit-Fahrten verwenden.
Bisher war das Benutzen der Öffentlichen Verkehrsmittel für private Anlässe verboten. So hat das Gesundheitsministerium ja immer wieder deutlich gemacht, das es nur in vier Fällen erlaubt sei, die öffentlichen Verkehrsmittel zu verwenden: zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für Wege zu Hilfeleistungen von unterstützungsbedürftigen Personen, für Fahrten zum Einkaufen („Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse“) sowie zur Fahrt in die Arbeit.
Der Passus, wonach zum Gang ins Freie (der nicht bestimmten Zwecken dient) auf die Fahrten verzichtet werden muss, wurde ersatzlos gestrichen.
Wichtig ist aber, dass du weiterhin daran denkst, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der ist nämlich seit Dienstag 14. April bei allen Fahrten verpflichtend.
(apa/JF)