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Transit ab 15.7 nur mit 3-G

(13.07.2021) Die slowenische Polizei bestätigt, dass in Slowenien ab 15. Juli auch für Durchreisende die 3-G-Regel angewendet wird. "Für den Transit gibt es keine Ausnahme mehr", teilte eine Pressesprecherin am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Mit der neuen Verordnung, die am Sonntag in Kraft trat, fallen auch die meisten anderen Ausnahmen weg. Alle Einreisenden werden somit ab Donnerstag einen Nachweis mitführen müssen, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind.

Ausnahme: begleitete Kinder unter 15

Davon ausgenommen sind lediglich begleitete Kinder unter 15 Jahren und Landwirte, die ihr Land auf beiden Seiten der Grenze bearbeiten. Nur noch diese zwei Ausnahmen ermöglichen eine auflagenfreie Einreise. Auf der anderen Seite wird der Nachweis einer Corona-Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung nunmehr auch im internationalen Fracht- und Passagierverkehr sowie unter anderem für Berufspendler verlangt. Diese Kategorien gehörten nach der bisherigen Regelung zu den Ausnahmen.

An den Schengen-Binnengrenzen nur stichprobenartige Kontrollen

An den Schengen-Binnengrenzen, also an den Grenzen zu Österreich, Italien und Ungarn, gibt es allerdings keine ständigen Einreisekontrollen durch slowenische Beamten. "Auf den Binnengrenzen gibt es keine Kontrollpunkte mehr", hieß es aus der Polizei gegenüber der APA. Die Einhaltung von Einreisebestimmungen werde bei gelegentlich verschärften Kontrollen sowie bei stichprobenartigen Kontrollen im Landesinneren überprüft, betonte die Pressesprecherin.

Unterschiedliche Regeln bei unterschiedlichen Impfstoffen

Bei der Einreise mit Corona-Tests wird entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Geimpfte Personen müssen vollimmunisiert sein, außer beim AstraZeneca-Impfstoff, bei dem schon die erste Dosis (nach mindestens 21 Tagen) ausreicht. Bei Biontech/Pfizer muss die zweite Dosis mindestens sieben Tage zurückliegen, bei den Impfstoffen von Moderna, Sputnik V, Sinovac oder Sinopharm müssen zumindest 14 Tage vergangen sein - bei Johnson&Johnson sind es ebenso 14 Tage nach der Impfung. Als genesen gilt eine Person, bei der vom positiven Testresultat oder Auftreten von Symptomen höchstens sechs Monate vergangen sind. Als Nachweis werden auch EU- oder Drittländer-Zertifikate mit QR-Code in Digital- oder Papierform angenommen.

(fd/apa)

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