Österreich sperrt auf!
Heute Big-Opening
(19.05.2021) Endlich wieder Feierabend-Bier, Hantelbank und Popcorn-Eimer! Österreich sperrt heute auf: Nach fast 200 Tagen dürfen Gastronomie, Fitnessstudio, Kino und Co. endlich wieder öffnen. Natürlich alles unter strengsten Auflagen. Ohne den 3-G geht nichts – du musst also immer getestet, genesen oder geimpft sein. Zusätzlich musst du natürlich auf die Einhaltung des Mindestabstands achten und an deine FFP2-Masken denken.
Für die meisten kein Problem, denn die Vorfreude ist dermaßen groß, dass auf Grund zahlreicher Reservierungen in vielen Lokalen in den nächsten Tagen kaum ein freier Tisch zu bekommen ist. Szene-Wirt Heinz Pollischansky betreibt gleich mehrere Lokale in Wien. Er sagt im kronehit-Interview:
"Die meisten freuen sich auf die Atmosphäre. Natürlich ist es schön, wenn man sich mal wieder bedienen lassen darf. Wenn man nicht immer selber kochen oder sich Essen liefern lassen muss. Aber das Ambiente im Lokal, das fehlt den Gästen einfach am meisten."
Seit 5 Uhr Früh hat bereits "die Blumenwiese" am Donaukanal geöffnet. Dort ist nämlich das große Sunrise Opening über die Bühne gegangen. Christina Tran von der "Blumenwiese": "Wir hatten für dieses Event mehr als 600 Anfragen. Es war wirklich gigantisch, jeder wollte dabei sein. Für alle die keinen Platz bekommen haben - keine Sorge, wir haben ja ab heute Vormittag wieder normal geöffnet. Wir freuen uns auf alle."
Geöffnet haben auch wieder die Fitnessstudios. Klaus Kindl von "Cleverfit":
"Wir hatten jetzt natürlich viel Zeit, um alle Studios Corona-sicher zu machen. Wir freuen uns auf unsere Kunden enorm. Für den Eintritt ist die Maske wichtig und man muss natürlich auch bei uns genesen, getestet oder geimpft sein.
Die Regeln laut Gesundheitsministerium im Detail:
GETESTET
PCR-Tests (etwa das Gratis-Angebot "Alles gurgelt!" in Wien) werden für 72 Stunden ab Abnahme anerkannt, professionell abgenommene Antigentests 48 Stunden lang. Hier erhält man automatisch einen Beleg, der den Test nachweist. Zusätzlich sind - nach Vorarlberger Vorbild - Selbsttests erlaubt, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden, und zwar für 24 Stunden. Angeboten werden können auch Selbsttests vor Ort, die aber nur für den Besuch selbst Gültigkeit haben.
Noch einfacher geht es für SchülerInnen: Ihr alle zwei Tage in der Schule durchgeführter Antigenschnelltest wird per Pickerl in einem Pass dokumentiert, der 48 Stunden lang zum Zutritt in Vereine, Schwimmbad oder Gasthaus berechtigt. Das bedeutet aber auch: Ein Freitagfrüh zuletzt getesteter Schüler braucht für das Sonntagsschnitzel im Wirtshaus einen neuerlichen Test. Allerdings nur ab dem zehnten Geburtstag, für jüngere Kinder ist nämlich kein Test notwendig.
GENESEN
Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion nachweisen. Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.
GEIMPFT
Wer bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat, kann dies mit dem gelben Impfpass, dem in manchen Bundesländern verwendeten Impf-Kärtchen oder - bis zur Einführung des Grünen Passes - auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisen (Zugriff über das ELGA-Portal https://www.gesundheit.gv.at/, es kann aber auch ein Ausdruck über die ELGA-Ombudsstelle beantragt werden http://go.apa.at/nSl4v2nC).
Der Impf-Nachweis ist ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung bis maximal drei Monate gültig. Das heißt, wer bei Pfizer, AstraZeneca und Moderna auf den zweiten Stich verzichtet, muss drei Monate nach der ersten Impfung wieder testen gehen. Bei Johnson & Johnson reicht bekanntlich eine Impfung. Nach der Vollimmunisierung (also dem Erhalt aller notwendigen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt neun Monate ab der 1. Impfung (vorbehaltlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage).
(mc/apa)