Österreich verbietet 'Ficken'

(16.05.2017) Der Oberste Gerichtshof verbietet “Ficken“. Die Rede ist von einem Partyschnaps, der in Deutschland tatsächlich unter dem Namen “Ficken“ verkauft wird. Erstens findet man den Begriff im Duden, zweitens ist er nicht diskriminierend, drittens verwenden auch anerkannte Theaterstücke und Bücher das F-Wort, so die Begründung der deutschen Justiz. In Österreich sieht man das strenger. Laut OGH darf "Ficken" nicht als Marke eingetragen werden, weil der Begriff gegen die Sitten verstoße.

Außerdem hat “Ficken“ bei uns vor allem eine sexuelle Bedeutung und nichts mit dem Getränk zu tun. Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Es gibt Dienstleistungs- und Warenklassen. Und wenn die Ware nichts mit dem Begriff zu tun hat und der Begriff auch noch sittenwidrig ist, dann ist das Urteil logisch. Für Produkte in einem Sexshop wäre der Begriff ‘Ficken‘ sicher kein Problem.“

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