One-Night-Stand: Mutter klagt Hotel

(03.05.2017) Eine Frau will Unterhalt für ihr Kind, bekommt aber selbst vor Gericht keine Auskunft über den Vater. Ein bizarrer Rechtsstreit aus Deutschland sorgt im Netz für Diskussionen. Eine Frau wird bei einem One-Night-Stand in einem Hotel schwanger, sie weiß allerdings gerade mal, dass der Vater ihres Buben “Michael“ heißt. Vom Hotel bekommt sie keine Infos. Auch weil es damals vier Hotelgäste mit dem Vornamen Michael gegeben hätte.

Auch vor Gericht hat die Frau keine Chance. Das Recht der betroffenen vier Männer auf Schutz der Privatsphäre und ihrer möglichen Ehe und Familie sei höher, als der Unterhaltswunsch der Frau.

Das wäre in Österreich wohl ähnlich. Vor allem, weil die Frau einfach viel zu wenig Infos über den potenziellen Vater liefern kann, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Es wäre schon vernünftig gewesen, wenn man sich über einen Sexualpartner vor dem Akt etwas besser informiert. Sie kann auch keine genauen Zimmernummern angeben, nur das Stockwerk des Hotels weiß sie noch. Das ist zusammen mit dem Vornamen einfach zu wenig.“

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