Online-Vergewaltigung: 10 Jahre Haft

(05.12.2017) 10 Jahre Haft für Vergewaltigungen ohne Körperkontakt! Dieses Urteil aus Schweden sorgt weltweit für Aufsehen. Ein 41-Jähriger soll 27 Jugendliche, die alle jünger als 15 Jahre sind, zu sexuellen Handlungen vor der Webcam gezwungen haben. Und zwar durch Drohungen, dass er Fotos von ihnen auf Pornoseiten veröffentlichen oder ihre Verwandten töten werde.

Das Stadtgericht von Uppsala hat auf Vergewaltigung entschieden. Nach schwedischem Recht setzt Vergewaltigung nämlich keinen Körperkontakt voraus. In Österreich schon.

Doch auch bei uns wäre der Mann wohl längere Zeit hinter Gitter gewandert. Und zwar wegen schwerer Nötigung, so Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Dafür drohen zwischen 6 Monate und 5 Jahre Haft. Da wird dann auch berücksichtigt, wie und wem gedroht wird. Hier handelt es sich ja teilweise um Unmündige. Also das wird auch in Österreich natürlich sehr streng verfolgt."

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