OÖ: 19-Jährige getötet!

Schneestangen-Mordpprozess

(13.07.2023) Ein 19-Jähriger, der im Februar eine Gleichaltrige mit Schneestangen getötet haben soll, ist am Donnerstag wegen Mordes in Linz vor Gericht gestanden. Die Staatsanwaltschaft will neben einer Verurteilung auch eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der junge Mann ist laut einem psychiatrischen Gutachten zurechnungsfähig. Da er an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leide, bestehe aber die Gefahr weiterer Taten.

Der damals erst 18-Jährige und seine 19-jährige Bekannte waren im Februar gemeinsam in Tschechien im Casino gewesen. Auf dem Heimweg kam es in einem Wald nahe dem Skigebiet Sternstein nach Intimitäten zum Streit. Laut Anklage sei der junge Mann verärgert gewesen, weil er Geld verloren hatte. Er habe die Schülerin zunächst mit einer Schneestange geschlagen. Dann dürfte es zu einem regelrechten Kampf gekommen sein, bei dem die Schülerin noch mit dem Auto flüchten wollte, aber in einer Schneewechte stecken blieb. Der Bursch soll sie daraufhin mit einer zweiten Schneestangen getötet haben. Sonntagfrüh fand ein Autofahrer die Leiche der Schülerin auf einem Forstweg im Gemeindegebiet von Bad Leonfelden (Bezirk Urfahr-Umgebung).

Der Angeklagte sei dann am Heimweg noch bei einer Tankstelle gewesen, wo er seine blutige Kleidung mit einem Wildunfall begründete, schilderte der Staatsanwalt. Am nächsten Tag sagte er zu Hause, er fahre zur Polizei. Dort habe er nach einem Einbruchsversuch in einen Hofladen, wegen dem er ebenfalls angeklagt ist, einen Termin gehabt. Stattdessen sei er aber in einen Wald gefahren und habe die in seinem Auto zurückgebliebenen Habseligkeiten der Toten und seine blutige Kleidung entsorgt.

Bei der Polizei sagte der damals 18-Jährige, dass er das Auto so rasch wie möglich "über Export verkaufen" und nach Kanada flüchten wollte, er habe bereits nach Flügen gesucht. Dass er sich dann doch gestellt habe, sei dem Drängen seines Bruders zu verdanken, dem er die Tat gestanden hatte. Für den Staatsanwalt ist klar, dass der Angeklagte einen Tötungsvorsatz gehabt habe, das habe dieser schließlich selbst eingeräumt.

Er habe der Anklage "nichts entgegenzusetzen", sagte der Verteidiger, sein Mandant werde die volle Verantwortung übernehmen. Er beantragte zu Prozessbeginn den Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Ausschluss für die gesamte Dauer wurde vom Gericht abgewiesen, über den Ausschluss bei den Ausführungen der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner wurde vorerst noch nicht entschieden. Sie bescheinigt dem 19-Jährigen in ihrem Gutachten eine narzisstischen Persönlichkeitsstörung und die Gefahr, dass er wieder ähnliche Taten begehen könnte. In seiner Einvernahme bei der Polizei hatte der Bursch gesagt, er leide an Schizophrenie, Kastner verneint das aber. Bei seiner Einvernahme bei der Polizei räumte der Bursch ein, dass er der Ärztin, die ihn wegen Schizophrenie therapiert habe, seine Aggressionen und den Verdacht, dass die Medikamente nichts nützen, aus Angst vor einer Einweisung verschwiegen habe.

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Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er weigerte sich, Fragen zu beantworten, sondern verlas lediglich eine schriftliche Erklärung. "Ich übernehme die volle Verantwortung", hieß es darin und, dass es "für mein Handeln keine Entschuldigung gibt". Seine - Zitat - "Kurzschlusshandlung" führe er auf "ein Sammelsurium von Umständen" zurück wie den Konsum von "Substanzen", Alkohol und Medikamenten sowie eine Spielsucht.

Gerichtsmediziner Harald Meyer warnte die Zuschauer im Vorfeld seines Vortrags - keinesfalls unbegründet - vor den Bildern, die er zeigen werde. Er berichtete von zahlreichen Verletzungen an Kopf, Hals und im Brustbereich durch massive Fußtritte und tiefe Stiche mit einem stumpfen zylindrischen Gegenstand, wohl einer Schneestange. Er selbst habe noch nie eine solche Ansammlung von Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung, die so tief in den Körper eingedrungen seien, gesehen, sagte der stellvertretende Leiter der Salzburger Gerichtsmedizin. Der Angeklagte sah bei dem bebilderten Vortrag weg.

Als jungem Erwachsenen drohen dem 19-Jährigen im Fall einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre Haft, lebenslang gibt es in dieser Altersgruppe nicht. Ein Urteil ist noch am Donnerstag zu erwarten.

(MK/APA)

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