OÖ: Badegast mit "NS" Tattoo

Verschärfung der Gesetze?

(19.07.2023) Für Wirbel sorgt in Oberösterreich ein möglicher Fall von Wiederbetätigung in einem Freibad in Braunau. Ein Gast soll den Nazispruch "Blut und Ehre" als Tattoo öffentlich gezeigt haben. Eine Frau, der dies auffiel, rief die Polizei, berichtete die "BezirkRundschau". Angeblich habe aber die Exekutive nichts unternommen, was die Landespolizeidirektion OÖ so verneint.

Ermittlungen im Gange

Die Ermittlungen mit Einbeziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung seien im Gange. Aktuell werde gegen einen unbekannten Täter ermittelt, hieß es von der Landespolizeidirektion in einer schriftlichen Stellungnahme. Mit den Zeugen seien Termine zur Einvernahme vereinbart worden. "Nach Abschluss der Erhebungen wird Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erstattet", hieß es weiter.

Polizisten haben gewartet

Laut dem Zeitungsbericht wären die gerufenen Polizisten allerdings gar nicht ins Freibad gegangen, sondern hätten draußen gewartet. Nachdem das Badepersonal den Verdächtigen nicht gefunden hätte, seien die Beamten wieder gefahren, ohne selber aktiv nach dem Mann zu suchen. Laut Landespolizeidirektion habe man "mit dem Anzeiger und dem Badepersonal Kontakt aufgenommen. Keiner von ihnen konnte die betreffende Person noch einmal feststellen. Daher wurde aus einsatztaktischen Gründen vom Betreten Abstand genommen."

Novelle bringt Verschärfung

Mit einer Novelle will die Bundesregierung künftig härter gegen Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz vorgehen. Unter anderem droht bei Verurteilungen im öffentlichen Dienst der Jobverlust. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) warnt in ihrer Begutachtungsstellungnahme vor einer überschießenden Regelung.

Johannes Kepler Universität

Auch der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer ist skeptisch. Der Professor an der Johannes Kepler Universität Linz argumentiert: "Die gesetzliche Verpflichtung entbindet den Arbeitgeber. Dieser sollte aber zu der Entscheidung einer Kündigung stehen." Auch die GÖD ist mit der vorgesehenen Regelung nicht ganz einverstanden. Es werde sehr niederschwelliges Verhalten unter Strafe gestellt. Ein automatischer Amtsverlust sollte daher den Schweregrad der Tat berücksichtigen. Der Rechtsanwaltskammertag wiederum kritisiert, dass bei einer Diversion kein Amtsverlust erfolgt.

Mauthausen Komitee Österreich

Andere Kritik kommt vom Mauthausen Komitee Österreich - vor allem daran, dass die Möglichkeit einer Diversion künftig auch erwachsenen Tätern offen stehen soll. Auch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen sieht diese Ausweitung "kritisch". Offen bleibe etwa, nach welchen Qualitätsstandards die Diversionsmaßnahmen stattfinden werden, wer die ausführenden Institutionen sein sollten und wer die Kosten für zu entwickelnde Programme tragen werde. Das MKÖ, aber auch die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft befürchten wiederum, dass der Eindruck einer "Bagatellisierung" dieser Straftaten entstehen könnte.

(fd/apa)

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