OÖ: Hundegesetz Neu

Frist endet heute

(16.04.2024) Heute ist es so weit, die Begutachtungsfrist für ein strengeres Hundehaltegesetz in Oberösterreich endet. Bis Montagabend waren rund 140 Stellungnahmen vorgelegen. Anlass für die Novelle ist die tödliche Bissattacke auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn (Bezirk Perg). Sechs Rassen sollen künftig als gefährlich gelten, was offensichtlich nicht gutgeheißen wird, so die dominierende Kritik.

Viele gleiche Stellungnahmen

Es handle sich jedoch nicht um 140 unterschiedliche Stellungnahmen, sondern um "sehr viel gleichlautende", merkte das Büro von Tierschutzlandesrats Michael Lindner (SPÖ) an. Grundsätzlich stößt das Vorhaben, künftig in Oberösterreich Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu per Gesetz als gefährliche Rassen einzustufen, auf Ablehnung. Ab dem 13. Lebensmonat soll für diese auch eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum gelten.

Höhere Ausbildungskriterien gefordert

Zudem müssen Personen, die sich einen "gefährlichen" Hund zulegen wollen, höhere Ausbildungskriterien erfüllen. Dies soll ebenso für Halter von allen großen Tieren mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe (Höhe hinter dem Schulterblatt) oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm gelten. Konkret würden dann zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis auch ein Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, verpflichtend. Dabei werde dann das Verhalten von Hund und Frauchen/Herrchen in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft.

Vier Pfoten auf Seite der Hunde

Eine Kritikerin der anstehenden Gesetzesänderung ist die Tierschutzorganisation Vier Pfoten, dementsprechend negativ fiel auch ihre Stellungnahme aus. Sie verwies auf den Forschungsstand, wonach Rassen "absolut nichts über die Gefährlichkeit eines Hundes aussagen". Weiters würden auch große Hunde "unter Generalverdacht" gestellt. Damit sei eine Vielzahl von Tieren kaum mehr zu vermitteln. "Die Auswirkungen auf die Tierheime werden katastrophal sein, prognostiziert Veronika Weissenböck von Vier Pfoten. Für sie sei es "völlig unverständlich, warum mit der weiteren Kategorisierung von Hunden in Gewichts- und Größenklassen eine weitere Abnahme- und Abgabewelle und somit eine zusätzliche Belastung für Tierheime in Kauf genommen wird."

Die Sorge, dass die neue Regelung im Hundehaltegesetz zu mehr "Kapazitäten in den Tierheimen" führen werde, nehme Lindner "ernst". So habe er bereits vor Wochen "einen mittelfristigen Ausbauplan in Auftrag gegeben, mit dem Ziel mehr Tierheimplätze zu schaffen".

Mehr Handlungsspielraum für Gemeinden

Generell soll mit der Novelle auch den Gemeinden mehr Handlungsspielraum eingeräumt werden, um besser für den Schutz der Bevölkerung sorgen zu können. Eine Voraussetzung dafür ist das Ermöglichen der Weitergabe von Daten bei einem "auffälligen" Hund. So könne künftig bei einem Umzug des Halters bzw. bei der Abgabe des Hundes an neue Besitzer sichergestellt werden, dass das Tier auch am neuen Wohnort als auffällig geführt werde. Neue Möglichkeiten will man zudem den Kommunen bei Belästigungen oder Bissvorfällen geben. Der Maßnahmenkatalog reiche vom Verbot einer Hundehaltung an bestimmten Orten, dem Untersagen bestimmter Personen, ein Tier zu halten, bis hin zur Abnahme des Hundes. Hierzu gebe es in den Stellungnahmen "Anregungen, die neuen gesetzlichen Grundlagen möglichst verwaltungsarm und einfach zu gestalten". Der Landesrat hält trotz der Menge der Stellungnahmen am Zeitplan der Beschlussfassung noch vor dem Sommer fest.

(fd/apa)

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