OÖ: Wolf frei zum Abschuss

Tote Schafe am Dachstein

(21.08.2023) Naturschützer wollen das Weidevieh lieber besser geschützt wissen, als Wölfe zu töten, aber ist das auch immer umsetzbar? Das Land Oberösterreich hat den ersten Wolf zum Abschuss freigegeben, seit dem, dass die mit 1. Juli oö. Wolfsmanagementverordnung, erlaubt. Zwei Wolfsbeauftragte des Landes fanden - nach mehreren Meldungen - am Wochenende neun Tote und zwei verletzte Schafe am Dachstein-Plateau vor. Das Rissbild sei eindeutig. 25 weitere Schafe sowie eine Kalbin sind in dem Gebiet abgängig, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme von Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) am heutigen Montag.

Voraussetzungen für den Abschuss erfüllt

Damit würden die Voraussetzungen für die Entnahme des Problemtieres, das als Schadwolf im Sinne der Oö. Wolfsmanagementverordnung einzustufen ist, vorliegen. "Die Schadensbilanz spricht für sich. Der Wolf am Krippenstein hat gezielt Jagd auf gealpte Nutztiere gemacht und muss daher zum Schutz der regionalen Almwirtschaft entnommen werden", betonte die Agrarlandesrätin. Sie hat bereits die weiteren Schritte veranlasst: "Wir halten uns exakt an die engen Vorgaben der Wolfs-Verordnung, am Vollzug ist aber nicht zu rütteln. Die zuständigen Jagdleiter wurden informiert."

Frist 4 Wochen

Innerhalb der kommenden vier Wochen ist damit eine Entnahme des Schadwolfs, innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius ausgehend vom Ort des letzten Nutztierrisses, also dem Dachstein-Plateau, legal möglich. Von den Schafen, die oberösterreichischen und steirischen Landwirten gehörten, wurden DNA-Proben genommen. Nach deren Auswertung, die ein bis zwei Wochen dauere, könne man sagen, ob ein oder mehrere Wölfe an den Rissen beteiligt waren.

VGT vs. Wolfsverordnung

Die oö. Wolfsverordnung beschäftigt nach einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht auch den Verfassungsgerichtshof. Eine anerkannte Umweltorganisation hat die Verordnung in ihrem "gesamten Umfang nach als rechtswidrig angefochten". Die Verordnung gilt aber weiterhin, solange nichts Gegenteiliges entschieden wurde.

(fd/apa)

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