ORF-Gremien verfassungswidrig

Gericht zerpflückt ORF

(10.10.2023) Der österreichische Verfassungsgerichtshof erklärt heute, dass das Zustandekommen bestimmer ORF-Gremien verfassungswidrig ist. Hier das Statement.

Der Vfgh kritisiert Teile des Gesetzes, das regelt, wie der ORF-Stiftungsrat und der Publikumsrat besetzt werden. Diese Kritik betrifft vor allem das Thema Unabhängigkeit und Vielfalt.

Warum ist das wichtig? Damit der ORF unabhängig bleibt und viele Meinungen abbildet (Pluralismus), gibt es Regeln, wie seine Leitungsorgane zusammengesetzt werden. Es geht darum, dass der ORF nicht von einer Partei oder Gruppe kontrolliert wird.

Stiftungsrat:

  • Das Problem: Die Bundesregierung kann aktuell mehr Mitglieder für den Stiftungsrat nominieren als der Publikumsrat. Das führt zu einem Ungleichgewicht.
  • Außerdem: Einige Mitglieder des Stiftungsrats können vorzeitig abgesetzt werden, wenn sich die Regierung ändert. Das widerspricht der Idee der Unabhängigkeit.

Publikumsrat:

  • Die Medienministerin (bzw. der Bundeskanzler) kann momentan mehr Mitglieder für den Publikumsrat ernennen als andere festgelegte Stellen. Auch das ist problematisch.
  • Außerdem gibt es Unklarheiten, wie die Mitglieder des Publikumsrats bestimmte gesellschaftliche Gruppen repräsentieren sollen. Das macht die Bestellung zu ungenau und weniger vielfältig.

Was passiert jetzt? Die kritisierten Regeln sind nicht sofort ungültig. Der Gesetzgeber hat Zeit bis zum 31. März 2025, um neue, bessere Regeln zu erstellen. Bis dahin bleiben die aktuellen Regeln in Kraft.

Einfach gesagt: Das Gericht sagt, dass es Probleme bei der Besetzung des ORF-Stiftungsrats und Publikumsrats gibt. Diese Probleme könnten die Unabhängigkeit des ORF beeinflussen. Jetzt muss die Politik die Regeln ändern, damit der ORF weiterhin unabhängig und vielfältig bleibt.

(MK)

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