Osterruhe in Kraft

Lockdown in Ostösterreich

(01.04.2021) Es ist wieder Lockdown – im Osten Österreichs! Wegen der dramatischen Situation in den Spitälern gelten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ab sofort wieder strengere Regeln.

Hier die Regeln im Detail: Der nicht-lebensnotwendige Handel muss schließen, das Abholen von bestellter Ware bleibt aber möglich. Im erlaubten Handel dürfen nur Produkte angeboten werden, die dem "typischen Warensortiment" entsprechen. Das heißt im Klartext, der Supermarkt soll Nahrungsmittel, aber kein Spielzeug, Blumen oder Fernseher anbieten.

Dazu müssen auch die persönlichen Dienstleister (Friseure etc.), Museen und Zoos schließen. Die Ausgangsbeschränkungen, die im Rest des Landes nur nachts gelten, werden im Osten rund um die Uhr wirksam. Das heißt, man darf Haus bzw. Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen, etwa zum Einkaufen, zur Hilfeleistung, zum Kontakt mit Eltern, Kinder und Geschwistern sowie zum Aufenthalt im Freien, entweder zum Ausführen von Tieren oder zur "körperlichen und psychischen Erholung".

In Wien kommt zudem eine Maskenpflicht an belebten öffentlichen Plätzen, etwa am Donaukanal oder dem Stephansplatz.

Die oben genannten Ausnahmen sind auch die einzigen Gründe, wegen derer man die Bundesländer während der "Osterruhe" verlassen oder betreten darf. Das heißt, eine Kleider-Shopping-Reise vom Burgenland in die Steiermark oder von Nieder- nach Oberösterreich ist nicht erlaubt. Wenn ein Wiener seine Schwester in Tirol besuchen will, ist das hingegen erlaubt.

(APA/gs)

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