Parkpickerl in ganz Wien

Flächendeckend und einheitlich

(17.06.2021) Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien ist fix: Ab 1. März 2022 wird es in der gesamten Bundeshauptstadt eine einheitliche Regelung geben. Die Kurzparkzone wird - mit Ausnahmen in einzelnen Randgebieten - auf die gesamte Stadt ausgedehnt. Anrainer können eine Abstellberechtigung ("Parkpickerl") für ihre Fahrzeuge beantragen. Das Pickerl kostet künftig einheitlich zehn Euro pro Monat. Für Pendler wird es schwieriger. Etwa 200.000 Pendler kommen mit dem Auto in die Stadt. Ihre Fahrzeuge können sie dann nicht mehr auf öffentlichen Parkplätzen in pickerlfreien Bezirken abstellen. Das wird eine große Herausforderung für Niederösterreich.

Höchstparkdauer überall einheitlich

Die Kurzparkzone mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden gilt künftig ebenfalls überall einheitlich, nämlich von 9.00 bis 22.00 Uhr. Derzeit gibt es hier noch Unterschiede - also etwa eine längere zeitliche Gültigkeit in den Innenbezirken. Präsentiert wurde die Regelung heute von Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ), NEOS-Klubobfrau Bettina Emmerling und den SPÖ-Bezirksvorstehern aus der Donaustadt, Floridsdorf, Liesing und Simmering.

Reaktionen von ÖAMTC und ARBÖ

Die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ zeigten sich zwar froh über eine Vereinheitlichung, aber wollen sich auf dem Weg vom Zwischenschritt bis zu einer gesamten Reform der Parkraumbewirtschaftung weiterhin aktiv einbringen. Ideen, wie Parken in Wien neu organisiert werden könnte, gibt es zahlreiche, meinte der ÖAMTC, man sei bereits in regem Austausch, auch mit Partnern wie ARBÖ und Wirtschaftskammer Wien. In einem ersten Schritt sei es aber vorerst mal wichtig, dass die Verbesserung der derzeitigen Situation angegangen wird und ein für die Betroffenen nachvollziehbares Konzept ausgearbeitet und umgesetzt wird, hielt der ARBÖ fest.

(fd/apa)

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