Pendlerrechner NEU startet heute

(25.06.2014) Heute geht der neue Pendlerrechner online. Das Tool des Finanzministeriums errechnet, wie viel Pauschale einem Arbeitnehmer zusteht. In der bisherigen Form hat der Rechner Kritik einstecken müssen, weil oft realitätsferne Fahrtrouten herangezogen wurden, vielfach zum Nachteil der Pendler. Experten raten heute, mit dem neuen Rechner noch einmal alles zu berechnen. Otto Farny von der Arbeiterkammer:

"Wenn das Ergebnis besser ist als der alte Ausdruck, dann legt man dem Dienstgeber das neue Ergebnis vor. Dazu hat man bis 30. September Zeit. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Ergebnis schlechter ist. Dann kann man den alten Ausdruck beim Dienstgeber bis zu Jahresende liegen lassen."

Hier geht´s zum neuen Pendler-Rechner

Tipps für PendlerInnen
(Quelle: Arbeiterkammer Wien)

1) Eine neue Abfrage durch den Pendlerrechner bringt für PendlerInnen nur Vorteile. Daher gilt für alle PendlerInnen: ab heute Pendlerrechner-Abfrage durchführen! Egal ob man den alten Pendlerrechner, der seit Februar 2014 online ist, schon benutzt hat oder nicht: Eine neue Abfrage zahlt sich in jedem Fall aus.

2) Wer Pendlerpauschale und Pendlereuro im Wege der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen lässt, muss den neuen Ausdruck des Pendlerrechners bis spätestens 30. September 2014 beim Arbeitgeber abgeben. Andernfalls können Pendlerinnen und Pendler das Pendlerpauschale und den Pendlereuro im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

3) Auch wer bereits ein Ergebnis des alten Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgegeben hat, sollte die Berechnung ab dem 25. Juni noch einmal durchführen. Ergibt die neue Abfrage eine Verbesserung, kann sie beim Arbeitgeber abgegeben werden und ist zu berücksichtigen.

4) Wer bisher noch keinen Ausdruck des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgegeben hat, weil die Ergebnisse des alten Rechners nicht stimmten, sollte ab 25. Juni ebenfalls eine neue Abfrage starten.

5) Kommt es durch den neuen Pendlerrechner im Einzelfall zu einer Verschlechterung gegenüber dem alten Pendlerrechner, kann bis Ende 2014 der ursprünglich abgegebene Ausdruck des alten Pendlerrechners weiterberücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2015 ist jedenfalls der Ausdruck des neuen Pendlerrechners zu verwenden.

6) Wenn auch der neue Pendlerrechner völlig falsche oder gar keine Ergebnisse liefert, kann man zumindest im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung das tatsächlich zustehende Pendlerpauschale und den tatsächlich zustehenden Pendlereuro beantragen. Aber Achtung: „Falsch“ im Sinne des Pendlerrechners ist ein Ergebnis nicht schon dann, wenn es nicht mit der tatsächlichen Routenwahl der Pendlerin oder des Pendlers übereinstimmt. Nur wenn etwa die errechneten Fahrtzeiten überhaupt nicht den tatsächlichen Fahrtzeiten entsprechen oder wenn errechnete Fahrtstrecken in keinerlei Zusammenhang mit den tatsächlichen Kilometern stehen, kann es sich um ein „falsches“ Ergebnis handeln.

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