Periodenprodukte bald billiger

ab 1. Jänner steuerfrei

(26.12.2025) Ab dem neuen Jahr entfällt die Umsatzsteuer für Periodenprodukte. Tampons, Binden und Co. dürften damit billiger werden, denn zumindest in der Vergangenheit wurden derartige Maßnahmen komplett an die Konsumentinnen weitergegeben, wie eine Studie der Wirtschaftsuniversität zeigt. Um Periodenarmut - also den mangelnden Zugang zu Hygieneprodukten für einkommensschwache Personen - nachhaltig zu bekämpfen, reichen solche Maßnahmen laut den Studienautoren aber nicht.

2021 hatte die damalige türkis-grüne Regierung die "Tamponsteuer" von damals noch 20 Prozent auf 10 Prozent halbiert. Ein Jahr nach dieser Steuersenkung zeigte sich laut der Ende 2023 veröffentlichten Studie der Wirtschaftsuniversität Wien eine durchschnittliche Preisreduktion bei Periodenprodukten um zehn Prozent. Auch in Frankreich, Belgien und Deutschland, wo die Steuern auf Frauenhygieneartikel zwischen 2016 und 2020 ebenfalls gesenkt wurden, wurde die Steuersenkung an die Konsumentinnen weitergegeben. Insgesamt gesehen blieb der Absatz von Periodenprodukten aber in etwa gleich. Um den Zugang zu Periodenprodukten für einkommensschwache Personen nachhaltig zu bekämpfen, brauche es zielgerichtetere Maßnahmen, etwa mehr Aufklärungsarbeit und das Verteilen von Periodenprodukten in Schulen, so die Studienautoren Klara Kinnl und Ulrich Wohak.

Vorreiter Australien

Beim einzelnen Einkauf wird der Entfall der Umsatzsteuer auch wegen der anhaltend hohen Inflation nur wenig spürbar sein. Betroffen von der Maßnahme ist allerdings ein großer Anteil der Bevölkerung - Frauen sind im Laufe ihres Lebens rund 450 Mal auf Periodenprodukte angewiesen. Um den Zugang zu Damenhygieneartikeln zu erhöhen und die geschlechtsspezifische steuerliche Diskriminierung zu beseitigen, haben mehrere Länder in den vergangenen Jahren die Umsatzsteuern gesenkt oder gestrichen. Vorreiter war Australien, wo die Tamponsteuer 2019 gänzlich abgeschafft wurde.

Umfasst von der ab 1. Jänner nun in Österreich geltenden Umsatzsteuerbefreiung sind neben Damenhygieneprodukten wie Tampons, Binden, Slipeinlagen und Menstruationstassen auch Verhütungsmittel wie Kondome, Antibabypillen und Hormonspiralen. Bei Kondomen wirkt die Steuersenkung am stärksten, waren diese doch bisher mit 20 Prozent Umsatzsteuer belegt.

(APA/JuF)

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