Pfefferspray: Nur Grapschen ist zu wenig

(18.01.2016) Wer Pfefferspray einsetzt, kann wegen Körperverletzung angezeigt werden! Nach den mutmaßlichen Übergriffen zu Silvester in Köln sind auch viele Österreicherinnen verängstigt. Pfefferspray ist derzeit so gut wie ausverkauft. Viele Userinnen posten auch, dass sie diesen sofort einsetzen würden.

Nur Notwehr

Doch Vorsicht: Wer einen Pfefferspray dabei hat, trägt auch Verantwortung. Du darfst den Spray nur – und wirklich nur – in einer Notwehrsituation verwenden.

Ein bloßes Po-Grapschen wäre zu wenig, sagt Rechtsanwalt Johannes Öhlböck:
“Es muss ein notwehrfähiges Rechtsgut angegriffen werden. Mein Leben ist durchs Po-Grapschen wohl nicht bedroht, auch nicht meine Gesundheit. Es rechtfertigt also den Pfefferspray-Einsatz nicht. Anders sieht es aus, wenn mir der Täter auch noch versucht die Handtasche zu klauen. Ich darf aber einen Täter auch nicht mit dem Spray verfolgen.“

SOLLTE ES ABER WIRKLICH EINMAL NOTWENDIG SEIN

Wenn sich wirklich eine Situation ergibt, die eindeutig bedrohlich für dich ist, dann halte dir bitte folgende Punkte im Gedächtnis.

  1. Pfefferspray in kritischen Situationen schon in die Hand nehmen.
  2. Versuch es zunächst mit der Drohung, schrei den Angreifer an und sei aggressiv.
  3. Sprüh nicht gegen den Wind! Dabei bekommst du den Spray nur selbst in die Augen. Geschlossene Räume sind übrigens völlig tabu.
  4. Sprüh lieber auf den Brust-/Halsbereich des Täters als direkt in die Augen. Die Dämpfe kriegt er schon noch ab.
  5. Du selbst solltest dich richtig positionieren: Dreh dich weg und sprüh mit ausgestrecktem Arm in Richtung Angreifer.

3-fach Mutter stirbt bei Unfall

Kinder im Auto

Wieder Beben in Neapel!

Stärke 4,0

Gaza: Zu wenig Lebensmittel

Rationen halbiert

EU gibt Russland-Zinsen frei

Rund 1,5 Milliarden Euro

Frau ohne Führerschein: Unfall

Kinder im Auto

Bandengewalt: 2 Festnahmen

Bandenkrieg in Wien

Taifun "Gaemi": Immer mehr Tote

Horror auf den Philippinen

Banküberfall in Tirol

Täter flüchtig