Pfusch bei Klimabonus?
Babys ungerecht behandelt
(31.08.2022) Kurz vor dem Start des österreichweiten Klimabonus ortet der Verbraucherschutzverein (VSV) eine Husch Pfusch Verordnung, vor allem was unsere Babys betrifft. Dass man erst dann Anspruch auf die 250 Euro (Kinder und Jugendliche) bzw. 500 Euro (Erwachsene) hat, wenn man ein halbes Jahr in Österreich gemeldet ist, führe nämlich dazu, dass die Hälfte der heuer in Österreich geborenen Kinder um den Bonus umfallen wird. "Da hat die Regierung wieder einmal gepfuscht," so VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Die Regelung gehöre repariert, fordert sie gegenüber der APA für in Österreich geborene und gemeldete Kinder einen Anspruch ab der Geburt. Kinder, die nach Juni geboren wurden, könnten nie die für den Bezug nötigen 183 Meldetage in Österreich erreichen. Davon seien immerhin mehr als 43.000 Kinder und deren Familien betroffen.
"Auch Babys bekommen den Klimabonus", betont man unterdessen im Klimaministerium gegenüber der APA. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sie - "wie alle Klimabonus-Empfänger:innen" - 183 Tage in Österreich gemeldet sind (was bei im zweiten Halbjahr geborenen Babys nicht der Fall sein kann, Anm.). War jemand beim ersten Stichtag (2. Juli 2022) noch nicht so lange in Österreich gemeldet, bekomme er seinen Klimabonus mit dem zweiten Schwung. Stichtag dafür ist der 31. Dezember 2022. Personen, die bis dahin bereits ein halbes Jahr in Österreich gemeldet sind, bekommen ihr Geld dann ab Februar 2023. Für Fragen verweist man im Ministerium auf die Hotline unter 0800 8000 80 bzw. die Homepage klimabonus.gv.at. Die 250 bzw. 500 Euro Klimabonus plus zusätzlichem Anti-Teuerungsbonus sind aktuell nur bis Jahresende vorgesehen. Ab 2023 soll es den Klimabonus in der ursprünglich geplanten, regional gestaffelten Form geben (je nach Wohnort 100 bis 200 Euro).
(fd/apa)