Pinzgau: Freundin erschossen!
Mann akzeptiert keine Trennung
(05.02.2026) Nach der Tötung einer 34-jährigen Frau auf einem Parkplatz in Maria Alm im Pinzgau ist ihr Ex-Freund am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger kündigte Strafberufung an. Der Angeklagte, ein mittlerweile 33-jähriger Ungar, gestand die Tat vor einem Geschworenengericht. „Ich hatte das Gefühl, dass ich das tun muss“, sagte er bei dem Prozess.
Kopfschuss nach Treffen
Die aus Thüringen stammende Frau wurde am 3. Mai 2025 kurz nach Mitternacht durch einen stirnseitig aufgesetzten Kopfschuss getötet. Der Mann verwendete eine behördlich registrierte Langwaffe, für die ihm 2025 eine Waffenbesitzkarte ausgestellt worden war. Die Waffe habe er „zum Selbstschutz“ gekauft, erklärte der Angeklagte. Opfer und Täter hatten sich Anfang Mai auf einem Parkplatz in Maria Alm getroffen, um gegenseitige persönliche Gegenstände zu übergeben. Die Beziehung war von der Frau bereits im Herbst 2024 beendet worden. Eine Freundin des Opfers begleitete die 34-Jährige, blieb jedoch im Auto sitzen. Nach der Übergabe und einer kurzen Verabschiedung forderte der Mann die Frau laut einer Tonaufnahme auf, noch kurz zu warten – kurz darauf fiel der tödliche Schuss.
Die 34-Jährige hatte vor dem Treffen eine Audioaufnahme auf ihrem Mobiltelefon aktiviert. Diese wurde im Gerichtssaal abgespielt. Zu hören ist ein kurzes Gespräch auf Englisch, ehe der Angeklagte die Frau anhielt zu warten. Die Antwort des Mannes sei schwer verständlich, sagte die vorsitzende Richterin. An den Wortlaut könne sich der Angeklagte nicht mehr erinnern.
Flucht und Festnahme in den Niederlanden
Nach der Tat floh der Mann mit einem Mietwagen über München in die Niederlande. Fünf Tage später wurde er beim Verlassen eines Supermarkts in Utrecht festgenommen. Im August erfolgte die Auslieferung nach Österreich. Die Tatwaffe wurde sichergestellt.
Gutachten: Zurechnungsfähig und geplantes Vorgehen
Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte zurechnungsfähig war. Eine Geisteskrankheit oder Persönlichkeitsstörung liege nicht vor, erklärte die Sachverständige. Allerdings sei der Mann überdurchschnittlich eifersüchtig und kränkbar. Die Tat habe laut Gutachten keinen impulsiven Charakter, vielmehr sei „sehr viel Planung“ erkennbar gewesen.
Der Staatsanwalt betonte, dass Tat- und Nachtatverhalten zielgerichtet und geplant gewesen seien. Neben der Tonaufnahme gebe es mit der Begleiterin des Opfers auch eine unmittelbare Tatzeugin.
Frühere Anzeigen gegen den Täter
Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass die Frau ihren Ex-Freund bereits 2024 wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung angezeigt hatte. Unter anderem soll er angekündigt haben: „Ich kann dir versprechen, dass ich dein Leben zum Albtraum machen werde.“ Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch Anfang 2025 eingestellt.
Weitere Vorwürfe anhängig
Angeklagt ist der Mann zudem wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt im Zusammenhang mit einem Vorfall in der Justizanstalt. Diese Punkte waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
(fd/apa)