Verpackungsmüll Entsorgungspflicht

auch für Online Händler

(27.10.2021) Am 1. Jänner 2023 soll sie zum ersten Mal eintreten: Die neue Novelle für das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Mit dieser Maßnahme sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bzw. Plattformen (Amazon, Wish etc.) sicherstellen, dass eine nachhaltige Sammlung und Verwertung von Verpackungen gewährleistet wird. Der Handelsverband freut sich, eine Strafe von 8400 Euro sei allerdings zu wenig.

Auch Fulfillment-Dienstleister müssen sich künftig an diese Regelung halten. Fulfillment-Dienstleister sind für die Lagerung, die Verpackung, die Adressierung oder den Versand ausländischer Hersteller zuständig. Wenn diese Sicherstellung nicht gewährleistet ist, wird der Fulfillment-Dienstleister von der Plattform ausgeschlossen oder darf seine Dienstleistung nicht länger ausführen.

"Der Handelsverband hat diese Gesetzeslücke als erste Organisation aufgezeigt und mehr als drei Jahre lang für eine Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtungen gekämpft. Wir haben die verstärkte Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen und Plattformen wie Amazon, Wish oder AliExpress auch im Zuge der Begutachtung der AWG-Novelle angeregt. Es freut uns sehr, dass diese Forderung jetzt von Klimaschutzministerin Gewessler umgesetzt wird", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

EU Länder und Drittstaaten mussten schon immer eine Entpflichtung von Verpackungen sicherstellen. Vor allem Online-Händler im asiatischen Raum nahmen bis jetzt an noch keinem Verwertungs- und Sammelsystem teil. Das soll sich jetzt in Zukunft ändern.

Ziel soll sein, dass es mehr Wettbewerbsfairness herrscht und österreichische Händler*innen von Umverteilungen nicht mehr so stark belastet sind.

(MW)

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