Pokemon Go am Arbeitsplatz

(01.08.2016) Darf ich eigentlich am Arbeitsplatz Pokemon jagen? Auf Twitter und Facebook tauchen immer mehr Pokemon-Screenshots aus dem Büro auf. Viele User fragen sich daher: Ist das überhaupt erlaubt?

Die Antwort der Arbeiterkammer: Hat der Arbeitgeber das Spielen mit dem Smartphone am Arbeitsplatz ausdrücklich erlaubt, dann gibt es freilich keine Probleme. Aber unter normalen Umständen zählen Handygames zum Privatvergnügen.

Arbeitsrechtsexpertin Sara Pöchheim von der Arbeiterkammer Wien:
"Innerhalb meiner Arbeitszeit bin ich dazu verpflichtet, meine Arbeitsleistungen zu erbringen. Kurze wichtige Telefonate mit dem Handy am Arbeitsplatz sind erlaubt, Pokemon Go fällt da aber ohne einer Vereinbarung sicher nicht drunter. Es sind unterschiedliche Konsequenzen wie zum Beispiel eine Abmahnung denkbar."

Auch das Firmenhandy solltest du nicht für die Pokemon-Jagd nutzen. Ohne Erlaubnis darfst du nämlich keine Apps darauf installieren.

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