Polizeigewalt gegen Aktivisten?

Einsatz gegen "Lobau_bleibt"

(19.01.2023) Das Verwaltungsgericht Wien hat heute der Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerde eines "LobauBleibt"-Aktivisten stattgegeben, dem dieser Erkenntnis zufolge am 19. Februar 2022 im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände eine Rippe gebrochen worden ist. Das polizeiliche Vorgehen gegen den 49-Jährigen, der nach einer Räumung des Protestcamps in der Lobau zwecks Identitätsfeststellung ins PAZ gebracht worden war, war demnach mehrfach rechtswidrig.

Gewaltanwendung unverhältnismäßig

"Dass die Gewaltanwendung unverhältnismäßig war, wird man schwer bestreiten können", hatte Verwaltungsrichter Wolfgang Helm bereits nach der Einvernahme des Klima-Aktivisten und der anschließenden Befragung von zwei Polizisten bemerkt. Wie er dann wenig später in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darlegte, agierte die Polizei "mit unverhältnismäßiger Körperkraft" gegen den 49-Jährigen, um von diesem ein Lichtbild anfertigen zu können. Gegen gesetzliche Bestimmungen wurde seitens der Polizei weiters verstoßen, indem dieser mit einer gebrochenen Rippe "ohne ausreichende ärztliche oder medizinische Behandlung zu lange angehalten wurde", wie der Richter formulierte. Die Wiener Landespolizeidirektion muss dem Aktivisten binnen 14 Tagen 2.397 Euro an Aufwandersatz für Schriftsätze und sonstige Kosten leisten. Gegen dieses Erkenntnis ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

"LobauBleibt"ist erfreut

Erfreut über den Ausgang des Verfahrens zeigte sich auch die "LobauBleibt"-Bewegung. In einer Presseaussendung wurden "stärkere Maßnahmen gegen Polizeigewalt" sowie "ein Ende der Attacken auf die Klimabewegung vonseiten der Politik" eingefordert. Auch die Aktivistinnen und Aktivisten verlangten die Einrichtung einer schon lange von der Regierung versprochenen unabhängigen Beschwerdestelle für vermutete oder erwiesene Polizeiübergriffe.

Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Strafrechtlich blieb der Rippenbruch allerdings ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte gegen drei Polizisten, die im PAZ mit dem 49-Jährigen zu tun hatten und die als mögliche Verursacher der Fraktur in Frage kamen, wegen Körperverletzung ermittelt. Dieses Strafverfahren wurde eingestellt - laut Lahner war nicht erweislich, welcher der Beamten den Kniestoß ausgeführt hatte. "Naturgemäß hat keiner (der Beamten, Anm.) zugegeben, dass er es war. Und keiner hat etwas gesehen", kommentierte Verwaltungsrichter Helm coram publico die für den betroffenen Klima-Aktivisten ungünstige Beweislage.

(fd/apa)

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