Primärversorgung und Pflege

Reformen sollen kommen

(06.07.2023) Höchste Zeit für eine Pflegereform und ein Update bei der Primärversorgung. Der Nationalrat hat am Donnerstag seinen Sommerkehraus fortgesetzt. Erster Punkt waren Neuerungen in der Primärversorgung, die mit Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen wurden. Die Errichtung entsprechender Einheiten im Gesundheitswesen wird erleichtert und entbürokratisiert, den Ärztekammern ihre Vetomöglichkeit genommen. Auch ein weiterer Teil der Pflegereform wurde auf den Weg gebracht.

Aus den aktuell 44 bestehenden Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen bis 2025 120 in ganz Österreich werden. Aktuell sind 30 in Planung, davon fünf für Kinder. Statt bisher 340.000 Patient:innen sollen so mindestens 705.500 Menschen pro Jahr versorgt werden. Auch andere Gesundheitsberufe als Ärzte können Gesellschafter werden, Ärzte müssen aber mehr als 50 Prozent am Kapital der Gesellschaft halten. Rechtlich ermöglicht werden auch reine Kindermedizin-Einrichtungen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich zufrieden: "Was wir heute beschließen, ist ein erster, aber ein ganz wesentlicher Baustein einer umfassender Gesundheitsreform, die wir jetzt versuchen im Zuge des Finanzausgleichs auf den Boden zu bringen." Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner und Josef Smolle, die die Novelle für Grüne bzw. ÖVP verhandelt hatten, hoben in ihren Beiträgen auch hervor, dass künftig auch schon zwei Personen eine PVE gründen können und 100 Mio. Euro an Fördermitteln aus dem Aufbau- und Resilienzplan der EU bereitstünden.

Bei der SPÖ bemühte man sich zu betonen, dass das Primärversorgungsgesetz ursprünglich in der Ära von Christian Kern und Pamela Rendi-Wagner beschlossen worden war. Rudolf Silvan bemängelte aber, dass Maßnahmen gegen den Ärztemangel fehlten. Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach in diesem Zusammenhang gar von einem Desaster. "Geld alleine und das was sie hier vorgelegt haben, wird nicht reichen, um die Probleme zu beseitigen", unterstrich er. Zustimmung zum Gesetz kam hingegen von den NEOS. Dass Rauch den Mut zeige, "sich gegen diverse Stakeholder aufzubäumen", begrüßte deren Abgeordnete Fiona Fiedler.

Mit Koalitionsstimmen beschlossen wurde danach die Umsetzung des neuen Eltern-Kind-Passes, nachdem dieses Vorhaben im Juni an einem Formalfehler gescheitert war. Mit Jänner 2024 soll das neue nun digital aufgesetzte Vorsorgeprogramm in Kraft treten, bis 2026 soll der Leistungsumfang um zusätzliche Angebote während der Schwangerschaft bzw. für Neugeborene erweitert werden. Dafür braucht es noch eine Verordnung.

Neuerungen im Pflegebereich

Beschlossen wurden auch weitere Neuerungen im Pflegebereich, darunter die Ausweitung der Befugnisse von Pflegepersonal, Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und ein einfacherer Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. So können diplomierte Gesundheits-und Krankenpflegende künftig bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien, Gehhilfen oder Inkontinenzprodukte selbstständig verordnen. Ihre Ausbildung und Berufserfahrung wird außerdem in höherem Ausmaß auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen angerechnet.

"Pensionst:innen-WGs"

Um die gemeinsame Betreuung alter Menschen in sogenannten "Pensionst:innen-WGs" zu ermöglichen, werden 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer künftig bis zu drei betreuungspflichtige Menschen in einem Haushalt betreuen dürfen, auch wenn diese nicht in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen. Zivildiener werden künftig unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung an den von ihnen betreuten Personen durchführen dürfen, wenn sie ein entsprechendes Ausbildungsmodul absolviert haben.

Freiwilligenarbeit

Auf der Tagesordnung steht am Donnerstag auch noch eine neue Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt im Bundesamt für Korruptionsbekämpfung. Aufgewertet wird die Freiwilligenarbeit, indem es beim freiwilligem Sozialjahr und beim Freiwilligen Umweltschutzjahr ein höheres Taschengeld gibt. Beim neuen Krisensicherheitsgesetz kommt eine einfachgesetzliche Regelung, denn die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit fehlt.

(fd/apa)

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