'Problembären' töten?

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(20.04.2023) Die Provinz Trient bleibt bei ihrem Vorhaben, Problembären zu erlegen. So hat Landeshauptmann Maurizio Fugatti am Mittwochabend ein Abschussdekret für einen weiteren Bären unterzeichnet. Dabei handelt es sich um ein mit dem Code MJ5 bekanntes Tier, das für den Angriff auf einen Mann am 5. März verantwortlich sein soll. Dieser wurde verletzt und musste am Arm operiert werden. Die Trentiner Forstbehörde ist schon auf der Suche nach MJ5.

Für den Abschuss sprach sich auch Umweltminister Gilberto Pichetto Fratin aus. Er halte sich an die Bewertungen des nationalen Instituts für Umweltschutz und Forschung (ISPRA), das sich in Gesprächen mit der Provinzregierung von Trient für die Erlegung ausgesprochen hatte. Der Minister leitet am Freitag eine Sitzung eines Expertenkomitees in Rom, das über die Zukunft der Trentiner Bären und das von der EU finanzierte Wiederansiedlungsprojekt "Life Ursus" beraten soll. An dem Treffen sollen auch Bürgermeister der betroffenen Gemeinden teilnehmen.

Gegen die Erlegung der Problembären laufen Tierschützer Sturm und kündigten Protestaktionen an. Daher wurden Kontrollen rund um das Tierpflegezentrum Casteller nahe Trient verschärft, in dem sich die am Dienstag eingefangene Bärin JJ4 befindet. Sie hatte vor zwei Wochen einen 26-jährigen Jogger in Caldes im Trentiner Tal Val di Sole getötet.

Der Tierschutzverband OIPA hat auf der Plattform Change.org eine Online-Petition für die Freilassung von JJ4 initiiert, die in wenigen Stunden über 100.000 Unterschriften gesammelt hat. Der Chef der Grünen, Angelo Bonelli, warnte vor einer "Racheaktion" gegen die Bärenbevölkerung. Am Freitag ist eine Protestdemonstration geplant.

Gegen die Abschussgenehmigung waren Tierschützer vor das Verwaltungsgericht gezogen und haben einen Aufschub der Maßnahme erreicht. Daraufhin war JJ4 eingefangen worden, sie konnte aber noch nicht getötet werden. Die Entscheidung des Gerichtes wird für 11. Mai erwartet. Bei einem gerichtlichen Ja könnten die Tierschützer sich jedoch an den Staatsrat, die nächsthöhere Instanz, wenden.

(MK/APA)

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