Ex-Klimaaktivsten vor Gericht
Mammutprozess: 47 Angeklagte
(20.02.2026) Am Wiener Landesgericht hat es am Freitag die ersten beiden nicht rechtskräftigen Schuldsprüche im Verfahren gegen die frühere Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" wegen Sachbeschädigung und schwerer Sachbeschädigung gegeben. Zwei frühere Aktivistinnen wurden zu Geldstrafen verurteilt. Vier Angeklagte bekamen eine Diversion. Basis für die Vorwürfe waren Farbproteste am Flughafen Wien-Schwechat, beim Landhaus St. Pölten und beim Bundeskanzleramt in den Jahren 2023 und 2024.
Bereits zu Beginn der Verhandlung wurden die entscheidenden Fragen des Verfahrens deutlich. Das Versammlungsrecht decke "keine Eingriffe in das Eigentum Dritter", betonte die Staatsanwältin. Aus ihrer Sicht sei das Motiv der Proteste für die rechtliche Beurteilung "außer acht zu lassen", wie die Anklagevertreterin erklärte. Die Verteidiger sahen das am Vormittag erwartungsgemäß anders. Rechtsanwalt Clemens Lahner verwies auf "achtenswerte Beweggründe" für die Taten als Milderungsgründe. "Der Versuch, den Planeten für uns und unsere Kinder in einem lebenswerten Zustand zu erhalten, ist sehr wohl ein achtenswerter Beweggrund", entgegnete Lahner.
Verteidiger Paul Kessler, der fünf frühere Aktivistinnen und Aktivisten vertrat, betonte: "Die Angeklagten haben nicht aus Eigennutz gehandelt, sondern aus Verzweiflung." Während Kesslers Mandanten sich am Vormittag schuldig bekannten, bat Ralf Niederhammer um einen Freispruch für seinen Mandanten, einen 67-jährigen Pensionisten. Der Österreicher hatte am 25. Oktober 2023 während eines Farbprotests beim Landhaus St. Pölten Uranin - einen grünen und vollständig abbaubaren Farbstoff - in das Becken des Landhausschiffes eingebracht.
Angeklagte: "Welt geht den Bach runter"
Eine frühere Rädelsführerin musste sich verantworten, im April 2023 das Bundeskanzleramt mit Farbe aus einem Feuerlöscher besprüht zu haben. Zwei Polizeibeamte entrissen ihr danach den Löscher und seien ebenfalls mit Farbe besprüht worden. "Ich sprühe keine Leute an", entgegnete sie der Richterin. Die an der damaligen Amtshandlung beteiligte Beamtin gab im Zeugenstand an, die Angeklagte habe "bewusst auf sie gezielt". Ihr Kollege war sich dazu jedoch unsicher. Die Uniformen seien jedenfalls in der Waschmaschine zu reinigen gewesen. Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde der Richterin von Seiten der Verteidigung ein Video der Amtshandlung präsentiert, das die 34-Jährige jedoch entlastet.
Die Angeklagte gab an, dass sie mit der Aktion die Gesellschaft wachrütteln wollte. Allerdings habe sie heute keinerlei Hoffnung mehr. "Ich habe eingesehen, dass die Welt, so wie wir sie kennen, den Bach runter geht."
Wasserbecken vor St. Pöltener Landhaus gefärbt
Im Falle des Farbprotests beim St. Pöltener Landhaus im Oktober 2023 stand die Frage im Raum, ob die zwei Beschuldigten sich zuvor abgesprochen hatten und ob die Aktionen - das Besprühen der Glasfassade und die Färbung des Wasserbeckens - gleichzeitig stattfanden. In den Akten fanden sich dazu unterschiedliche Angaben der Polizei. Die 47-Jährige und der 67-Jährige bestritten, von den konkreten Aktionen des jeweils anderen gewusst zu haben.
Der Verteidiger des 67-Jährigen führte ins Treffen, dass die Sprühaktion bereits abgeschlossen gewesen sei und er daher keine bestärkende Tathandlung gesetzt habe. Weil noch weitere Zeugen im Fall des Pensionisten befragt werden müssen, wurde sein Verfahren abgeschieden. Ein neuer Termin soll in den kommenden Wochen stattfinden.
Geldstrafen verhängt
Im Juli 2024 sollen eine 20-Jährige und drei 26-jährige Angeklagte an Farb- und Klebeaktionen am Flughafen Wien beteiligt gewesen sein. Alle vier bekannten sich zu den Vorwürfen schuldig und bedauerten etwaige Folgen für betroffene Urlauber. Allerdings sei es zu keinen Verspätungen gekommen, betonte eine Angeklagte. Zudem wurden die angefallenen Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro für die Entfernung der Farb- und Klebereste bereits durch die ehemaligen Aktivistinnen und Aktivisten beglichen.
Die Richterin bot der 20-Jährigen, der 47-Jährigen sowie zwei 26-Jährigen eine Diversion in Form einer Geldbuße an, die von allen angenommen wurde. Die vier gelten damit weiterhin als unbescholten. Für die 34-Jährige sowie eine 26-Jährige setzte es dagegen unbedingte Geldstrafen in Höhe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) bzw. 360 Euro (90 Tagessätzen zu je vier Euro). Die 34-Jährige nahm das Urteil an, die 26-Jährige erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab am Freitag keine Erklärung ab.
47 Angeklagte
Der Auftakt des Prozesses hatte am Freitag unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden. Zahlreiche Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftseinheit waren im Saal. Zuvor hatten sich mehrere Dutzend Unterstützerinnen und Unterstützer bei einer Kundgebung für die Angeklagten vor dem Landesgericht versammelt.
Insgesamt sind 47 ehemalige Mitglieder der mittlerweile aufgelösten Klimaschutzbewegung in dem auf mehrere Blöcke aufgeteilten Verfahren angeklagt. Die "Letzte Generation" hatte bis zu ihrer Auflösung im Sommer 2024 immer wieder mit Blockaden auf Straßen, Autobahnen oder an anderen Verkehrsknotenpunkten oder Farbschüttaktionen gegen die Klimapolitik der damaligen türkis-grünen Bundesregierung protestiert.
(APA/JuF)