Prozess: Postenschacher-Affäre

Beamten einvernommen

(27.02.2026) Der Prozess um die „Postenschacher“-Affäre rund um August Wöginger und zwei Finanzbeamte geht in die nächste Runde. Im Zentrum steht der Verdacht, ein Parteikollege sei bei der Vergabe eines Spitzenpostens in der Finanzverwaltung bevorzugt worden. Ein Urteil wird erst im April erwartet.

Im Verfahren rund um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen August Wöginger (ÖVP) sowie zwei Mitarbeiter der Finanzverwaltung werden am Freitag die beiden Beamten weiter befragt. Da ihre Einvernahmen getrennt stattfinden, ist der ÖVP-Klubobmann an diesem Verhandlungstag nicht anwesend. Die Anklage geht davon aus, dass gemeinsam einem ÖVP-Bürgermeister der Weg zu einer Führungsposition in der Finanzverwaltung geebnet worden sein soll.

Hearingkommission unter Druck

Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding. Der Erstangeklagte leitete die Hearingkommission und soll dem Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven eine bessere Bewertung verschafft haben als einer Mitbewerberin. Bereits am Donnerstag hatte ihn die Vorsitzende Richterin mehrere Stunden lang intensiv befragt. Der Erstangeklagte wies sämtliche Vorwürfe zurück und bekannte sich nicht schuldig.

Am Freitag werden zunächst Fragen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gestellt. Danach können Verteidigung und Vertreter möglicher Privatbeteiligter ihre Fragen stellen. Anschließend wird der zweite angeklagte Finanzbeamte einvernommen.

Auch er war Teil der Hearingkommission und soll den Bürgermeister begünstigt haben. Laut Anklage hat er jedoch nicht eigenständig gehandelt, sondern auf Initiative des damaligen Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, sowie Wögingers.

Wöginger-Einvernahme Anfang März

Die Einvernahme Wögingers ist für Anfang März geplant. Im Anschluss sollen mehrere Zeugen gehört werden, darunter die unterlegene Bewerberin sowie Schmid. Das Urteil wird für den 21. April erwartet.

Im Falle einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Für die beiden Finanzbeamten könnte darüber hinaus, abhängig vom Strafausmaß, auch der Verlust ihres Amtes drohen.

(apa/mk)

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