QR-Code für Hund und Katz?

EU-Reisen schwer gemacht?

(12.02.2026) In sozialen Medien sorgt eine neue Behauptung für Verunsicherung bei Haustierhaltern: Ab dem 22. April 2026 müsse für jede nicht-kommerzielle Reise mit Hund oder Katze innerhalb der EU ein verpflichtendes Online-Register mit QR-Code ausgefüllt werden. Ohne diesen Code drohten angeblich Zurückweisung, Quarantäne und hohe Geldstrafen. Besonders streng sei die Lage auf den Kanarischen Inseln.

Ein Faktencheck zeigt: Die behauptete EU-weite QR-Code-Pflicht für Urlaubsreisen ist nicht belegt.

Was stimmt: Neuer EU-Rechtsrahmen ab April 2026

Tatsächlich ist der 22. April 2026 ein relevanter Stichtag. An diesem Tag endet eine Übergangsfrist im EU-Tiergesundheitsrecht. Die bisherigen Heimtierregelungen (u.a. Verordnung EU 576/2013) werden vollständig in das sogenannte Animal Health Law (Verordnung 2016/429) integriert.

Das bedeutet: Die Rechtsgrundlage wird strukturell angepasst.
Was es jedoch nicht bedeutet: Dass automatisch ein neues verpflichtendes EU-weites Online-Reisesystem für Privatpersonen eingeführt wird.

Der Termin ist real – die daraus abgeleitete Digitalpflicht jedoch nicht belegt.

Welche Regeln für EU-Reisen mit Haustieren weiterhin gelten

Für nicht-kommerzielle Reisen innerhalb der EU bleiben laut den zugänglichen EU-Informationen weiterhin diese Nachweise maßgeblich:

  • Kennzeichnung per Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • gültiger EU-Heimtierausweis
  • in bestimmten Fällen: zusätzliche Bandwurmbehandlung (Echinococcus)

Ein verpflichtendes digitales Vorab-Register mit QR-Code für jede Reise wird in den derzeit zugänglichen EU-Textfassungen nicht erwähnt.

Auch wichtig: In Ratsunterlagen ist weiterhin vorgesehen, dass Heimtierausweise in Papierform ausgegeben werden können. Das widerspricht der Behauptung, der Heimtierausweis werde künftig durch einen QR-Code ersetzt oder reiche nicht mehr aus.

Die „10-Tage-Regel“ – korrekt, aber falsch verknüpft

Im Umlauftext wird häufig auf eine „10-Tage-Regel“ verwiesen. Diese existiert tatsächlich – allerdings im Zusammenhang mit Einreisen aus Drittstaaten in die EU, also etwa bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern.Für normale Urlaubsreisen zwischen EU-Mitgliedstaaten gilt diese Regel nicht in der behaupteten Form. Hier wird also eine reale Vorschrift in einen falschen Kontext gestellt.

TRACES, REIAC und nationale Online-Systeme

In den kursierenden Beiträgen werden zudem reale Systeme wie TRACES (EU-Zertifizierungsplattform) oder REIAC (spanische Haustier-Identifikationsdatenbank) erwähnt.

Diese Systeme existieren tatsächlich – sie dienen jedoch primär:

  • der Handelsüberwachung
  • der Dokumentation von Tierbewegungen im kommerziellen Bereich
  • oder der nationalen Tieridentifikation

Sie belegen jedoch keine neue EU-weite Pflicht zur Online-Routenmeldung für private Urlaubsreisen. Wichtig ist: Einzelne Länder können nationale Meldewege oder zusätzliche Anforderungen haben. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer einheitlichen neuen EU-Digitalpflicht.

Hohe Bußgelder – möglich, aber falsch kombiniert

In Spanien sieht etwa die Ley 8/2003 bei schweren Verstößen im Tiergesundheitsrecht tatsächlich hohe Geldstrafen vor. Auch Zurückweisung oder Quarantäne sind grundsätzlich möglich, wenn erforderliche Dokumente fehlen. Doch diese Sanktionen beziehen sich auf Verstöße gegen bestehende Vorschriften – nicht auf eine bislang nicht belegte QR-Code-Vorabregistrierungspflicht. Hier wird eine reale Sanktionslage mit einer nicht belegten neuen Pflicht kombiniert.

Hintergrund: Verschärfungen im Tierhandel

Es gibt seit Jahren Diskussionen über strengere Kontrollen im Tierhandel, insbesondere um illegalen Welpenhandel zu bekämpfen. Dabei spielen Rückverfolgbarkeitssysteme und digitale Zertifizierungen eine Rolle. Im Mittelpunkt stehen jedoch gewerbliche Transporte und Handelsbewegungen – nicht private Urlaubsreisen innerhalb der EU.

Warum die Behauptung so glaubwürdig wirkt

Der kursierende Text wirkt seriös, weil er:

  • konkrete EU-Verordnungen nennt
  • ein reales Datum (22. April 2026) verwendet
  • bestehende Plattformen wie TRACES erwähnt
  • juristische Fachbegriffe nutzt

Diese Mischung erzeugt eine hohe Glaubwürdigkeit. Tatsächliche Rechtsänderungen werden jedoch mit nicht belegten Ergänzungen vermischt. Für Leserinnen und Leser ist dadurch schwer erkennbar, wo belegte Fakten enden und Spekulationen beginnen.

Keine EU-weite QR-Code-Pflicht für Urlaubsreisen

Ab April 2026 gilt ein neuer Rechtsrahmen für Heimtierbewegungen. Eine EU-weite Pflicht zur digitalen Vorab-Registrierung mit QR-Code für private Reisen innerhalb der EU ist in den derzeit zugänglichen EU-Regelungen jedoch nicht vorgesehen. Haustierhalter müssen weiterhin auf Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis achten – ein verpflichtendes QR-Code-Reisesystem für den Sommerurlaub ist derzeit nicht belegt.

(fd)

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