Quarantäne-Verstoß: Prozess

Corona-Patientin ging zur Post

(22.07.2020) Weil sie trotz Covid-19-Erkrankung außer Haus gegangen ist, muss sich heute eine 49-Jährige am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Frau hat sich mit dem Corona-Virus infiziert und ist trotz behördlich verordneter Heimquarantäne zu einer Poststelle spaziert. Dort hat sie ohne Mund-Nasenschutz eine Einzahlung getätigt.

Jetzt drohen ihr wegen Nichteinhaltung der Quarantäne und wegen vorsätzlicher Gefährdung anderer Menschen bis zu drei Jahre Haft.

Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Ich gehe nicht davon aus, dass das Gericht hier mit voller Härte vorgeht. Es könnte zu einer bedingten Haft oder auch zu einer Geldstrafe kommen. Aber es ist notwendig aufzuzeigen, dass ein Verstoß gegen die Heimquarantäne kein Kavaliersdelikt ist.“

(mc)

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