Rad: Rechtsabbiegen bei Rot

Auch Änderungen für Fußgänger

(29.04.2022) Fußgängern und Radfahrern soll in Österreich künftig das Leben erleichtert werden! Das kündigt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler am Freitag bei einer Pressekonferenz an. Die neue Straßenverkehrsordnung bringt einige Änderungen: Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen künftig etwa bei Rot rechts abbiegen. Und auch für Fußgänger sollen rote Ampeln künftig nicht mehr zur Qual werden.

"Man steht an der Ampel. Und steht, und steht, und steht. Auch da wollen wir Veränderung anstoßen. Wir legen jetzt fest, dass Ampeln so geschaltet werden sollen, dass Fußgängerinnen nach kurzer Zeit und ohne Eile über die Straße gehen können", so Gewessler. Zufußgehende erhalten künftig auch mehr Platz: Mindestens 1,5 Meter müssen am Gehsteig freigehalten werden.

Autos müssen künftig komplett stehen bleiben, wenn Passanten eine Straße überqueren, um in die Öffis einzusteigen. Bisher war es ja erlaubt an Bus oder Straßenbahn im Schritttempo vorbeizufahren. Beim Überholen von Radfahrern muss innerstädtisch 1,5 Meter, außerorts zwei Meter Sicherheitsabstand gehalten werden.

Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen, dort wo das gefahrlos möglich ist, bei roten Ampeln rechts abbiegen. Auch in Einbahnen in denen Tempo 30, und die mindestens vier Meter breit sind, ist Radfahren künftig generell erlaubt.

(CD)

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