Radfahren gegen die Einbahn?

StVO-Novelle ab 1.Oktober

(15.06.2022) Jetzt wirds richtig spannend, was erwartet uns ab 1. Oktober 2022? Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Regierungssitzung die umfassende 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Vor zwei Wochen endete die Begutachtungsfrist, nun soll mit der im Ministerrat abgesegneten Neufassung Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver werden. Doch zwei Maßnahmen, darunter das generelle Radfahren gegen die Einbahn, scheiterten am Widerstands der Stadt Wien. Kommen soll aber etwa Rechtsabbiegen bei Rot für Radler.

Kein fahren gegen die Einbahn

Inkrafttreten sollen die Änderungen am 1. Oktober. Die Begutachtungsfrist endete am 1. Juni, mehr als 110 teils kritische Stellungnahmen waren eingegangen. Zwei wesentliche Maßnahmen wurden nun aufgrund des Widerstands der Stadt Wien aus der Novelle gestrichen. Nicht umgesetzt wird die im Begutachtungsentwurf noch vorgesehene Neuregelung, die das Befahren einer Einbahnstraße mit einem Fahrrad gegen die Einbahnstraße deutlich erleichtert hätte. Die nun gefallene Regelung hätte vorgesehen, dass die jeweilige Behörde die Einbahnen verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern müssten, wenn diese ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit sind und maximal Tempo 30 gilt.

Halteverbot wird nicht ausgeweitet

Ebenfalls weggefallen ist der Plan, dass der Halteverbotsbereich rund um Kreuzungen von fünf auf acht Meter ausgeweitet wird ("Acht-Meter-Schnittpunkt-Regelung"). Dass die Umsetzung der für die Verkehrssicherheit von Kindern so wichtige Ausweitung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen verhindert wurde, ist für die Mobilitätsorganisation VCÖ unverständlich, kritisierte der Club in einer Aussendung. Der VCÖ sieht in der 33. Novelle "lediglich einen ersten Schritt" zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs, "dem weitere folgen müssen".

Nebeneinander fahren wird erlaubt

Ebenfalls möglich sein wird künftig das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern im gemischten Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen: So wird das Nebeneinanderfahren neben einem Kind unter zwölf Jahren immer gestattet, die Ausnahme bilden Schienenstraßen. In 30 km/h-Zonen dürfen dies nun alle Radfahrer, sofern es sich nicht um eine Vorrangs- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Bisher war das Nebeneinanderfahren für Radfahrer laut StVO nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen erlaubt. Auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr durfte bisher nur bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander gefahren werden.

Fußgänger-Sicherheit

Auch die Fußgänger-Sicherheit soll mit der Novelle erhöht werden: Im Haltestellenbereich müssen Fahrzeuge rechts von öffentlichen Verkehrsmitteln ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Kommen werden auch fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen mit schnelleren und längeren Grünphasen sowie ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen. Neu geregelt und klargestellt wird zudem, dass Fußgänger am Gehsteig immer Vorrang haben: "Bei Ein- und Ausfahrten von Garagen oder Parkplätzen dürfen sich Autofahrerinnen und Autofahrer nicht mehr vordrängeln. Dabei kam es immer wieder zu Gefahrensituationen für Fußgängerinnen und Fußgänger und ganz besonders für Kinder", sagte der Verkehrssprecher der Grünen, Hermann Weratschnig. Klargestellt wird mit der Novelle ebenso, dass Gehsteige oder Gehwege nur benützt werden müssen, wenn das zumutbar ist, also ohne Stolperfallen, Schmutz oder Glatteis. Ob und wie das alles funktionieren wird, werden wir wohl erst im Herbst erfahren.

(fd/apa)

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