Raser-Autos beschlagnahmt

StVO-Novelle: ab 90km/h zu viel

(01.03.2024) Rasern Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab Freitag bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und infolge auch versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich, so der ÖAMTC.

Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug. Der ÖAMTC bezweifelte indes die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken.

(APA/JuF)

Jason Derulo & Hanna Weig

Gerücht oder Wahrheit?

Hundeadvent in Wien

Schloss Neugebäude

Bill Kaulitz ist enttäuscht

Trennung von Marc Eggers?

KTM-Insolvenz und Stiftung

750 werden ihre Jobs los!

OÖ: Schüler (15) überfahren!

Hinter dem Bus über die Straße

Führerscheinabnahme!

Soll für die ganze EU gelten?

Republik Kongo: 143 Tote

Unbekannte Krankheit

Einvernehmlicher Sex mit 12?

Freispruch für Burschen (16)