Raser-Autos dürfen weg
VfGH schließt Schlupfloch
(09.04.2026) Die Frage sorgt seit Monaten für Diskussionen: Darf der Staat Autos von Rasern einfach beschlagnahmen? Jetzt gibt es eine klare Antwort vom Verfassungsgerichtshof – und die bringt Bewegung in die Debatte.
Grundsätzlich ist die Maßnahme erlaubt
Wer extrem zu schnell unterwegs ist, muss weiterhin damit rechnen, dass sein Fahrzeug eingezogen wird. Dabei geht es nicht um kleine Tempoüberschreitungen, sondern um massive Verstöße – etwa wenn im Ortsgebiet mehr als 80 km/h zu schnell gefahren wird. Der VfGH stellt klar: Diese Regel dient der Verkehrssicherheit und liegt im öffentlichen Interesse. Ein Auto kann in solchen Fällen zur Gefahr werden – und darf deshalb auch als „Tatmittel“ behandelt werden.
Schlupfloch fällt weg
Spannend wird es bei einem Detail, das bisher vielen aufgefallen ist: Bislang konnten nur Autos beschlagnahmt werden, die sich im Alleineigentum des Lenkers befinden. Wer etwa mit einem Leasingauto, Firmenwagen oder Mietwagen unterwegs war, konnte sich oft vor der härtesten Konsequenz schützen.
Genau dieses Schlupfloch kippt jetzt.
Der VfGH sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Denn ob ein Auto geleast ist oder jemand anderem gehört, ändert nichts an der Gefährdung im Straßenverkehr. Die bisherige Ausnahme wird daher aufgehoben – allerdings mit Übergangsfrist bis Oktober 2027.
Egal, wem das Auto gehört.
Gleichzeitig bleibt das Thema heikel. Denn gerade bei Mietwagen oder Firmenfahrzeugen stellt sich die Frage: Warum soll ein Eigentümer bestraft werden, der nichts falsch gemacht hat? Hier wird der Gesetzgeber nachschärfen müssen. Klar ist schon jetzt: Es braucht eine Lösung, die Raser konsequent trifft, ohne unbeteiligte Dritte unverhältnismäßig zu belasten.
Unverändert bleibt hingegen ein wichtiger Punkt: Gestohlene Fahrzeuge sind weiterhin ausgenommen. Am Ende steht ein klares Signal des Höchstgerichts: Die Beschlagnahme bleibt – und wird künftig sogar breiter angewendet. Ziel ist und bleibt mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen.
(fd/apa)