Rasern das Auto wegnehmen?

rechtlich wäre das möglich

(16.11.2021) Verlierst du dein Auto? Das kann schon bald passieren, zumindest wenn du übermäßig aufs Gas steigst. Die Verkehrslandesräte von Salzburg und Kärnten sehen sich aufgrund eines Gutachtens in ihrer Forderung bestätigt, Fahrzeuge von extremen Rasern zu beschlagnahmen. Verfassungsexperte Peter Bußjäger kommt zu dem Schluss, dass die Abnahme des Wagens bei einer massiven Geschwindigkeitsübertretung verfassungsrechtlich möglich ist. Der Salzburger Landesrat Stefan Schnöll und sein Kärntner Kollege Sebastian Schuschnig (beide ÖVP) fordern den Bund auf, nun rasch zu handeln.

Fahrzeugabnahme rechtlich möglich

Die beiden Länder haben im Sommer das verfassungsrechtliche Gutachten in Auftrag gegeben. Die Expertise von Bußjäger liegt nun auf dem Tisch. "Eine zeitweilige Beschlagnahme ist im Hinblick auf den Grundrechtseingriff sowie den Gleichheitssatz aus Sicht des Gutachters jedenfalls möglich und verfassungskonform", heißt es in der Kurzfassung, die der APA vorliegt. "Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass eine temporäre Beschlagnahme bis zu einem Jahr jedenfalls möglich ist", informierten die zwei Landesräte am Dienstag in einer gemeinsamen Aussendung. Diese könne auch im Falle einer erstmaligen schweren Übertretung erfolgen. Dafür brauche es keine Rückfallgefährdung oder eine mehrmalige Übertretung.

Beschlagnahme soll an Abnahme des Führerscheins geknüpft werden

"Wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, sollte sogar ein Stufenmodell von einer vorläufigen Beschlagnahme bis zum Verfall grundsätzlich möglich sein", erklärten die Landesräte. Auch eine temporäre Beschlagnahme eines Leasingfahrzeugs und die Beschlagnahme eines gemieteten Fahrzeugs für die vereinbarte Nutzungsdauer ist dem Gutachten zufolge aus verfassungsrechtlicher Sicht kein Problem. Eine vorläufige und unmittelbare Beschlagnahme sei nach der Anhaltung direkt durch den Polizisten möglich. "Die Beschlagnahme soll an die Abnahme des Führerscheins geknüpft werden", heißt es in der Expertise.

Beschlagnahme auch bei Lärm- oder anderen Umweltschutzvergehen

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Lärm- oder anderen Umweltschutzvorschriften könne ein Fahrzeug ebenfalls zeitlich befristetet beschlagnahmt werden. Die Möglichkeit zur Beschlagnahmung wäre ein klares Signal und eine der wichtigsten Maßnahmen, damit die Polizei bei den jährlichen illegalen Autotuning-Exzessen zum Schutz der Anrainer besser eingreifen kann, betonte der Kärntner Landesrat Schuschnig.

Zweites Raser-Paket soll rasch folgen

Der Salzburger Verkehrslandesrat Schnöll hofft nun, dass der Bund das zweite Raser-Paket rasch umsetzt. "Mit dem ersten Strafverschärfungs-Paket für extreme Raser ist ein wesentlicher Schritt zur Prävention bereits gelungen und seit 1. September werden die neuen Strafen auch bereits angewendet", erklärte der Landesrat gegenüber der APA. Es brauche aber zusätzliche Maßnahmen, die ein nachhaltiges Umdenken bei rücksichtsloser Raserei bringen sollen. Das Verkehrsministerium habe bis zum Jahresende in Aussicht gestellt, weitere Verschärfungen für extreme Raserei zu prüfen und umzusetzen. Dabei stellte sich die Frage, über eine Beschlagnahme des Fahrzeuges verfassungskonform ist.

(fd/apa)

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