Rauchverbot: Keine Ausnahme

Nachtgastro scheitert vor VfGH

(16.10.2019) Keine Raucherlaubnis in Discos und Bars! Der VfGH hat jetzt den Antrag einiger Nachtgastronomiebetreiber abgelehnt. Die Wirte sind ja der Meinung, dass man die Nachtgastronomie nicht mit der Speisegastronomie gleichsetzen kann. Man wollte mit dem Antrag quasi Ausnahmeregelungen schaffen, also eigene Bereiche und Zeiten, in denen man beim Fortgehen am Abend und in der Nacht im Lokal rauchen darf. Doch laut VfGH ist der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer höher zu bewerten, als die Interessen der Wirte.

Peter Dobcak, Obmann der Wiener Gastronomen in der Wirtschaftskammer:
"Entscheidung hin und her, Fakt ist, dass jetzt ab 1. November tausende Lokalgäste in der Nacht rauchend vor der Tür stehen. Es wird zu Beschwerden der Anrainer kommen, die Polizei wird ständig da sein und dann müssen wir irgendwann die Sperrstunde nach vorne verlegen. Oder die Lokale völlig schließen. Das kann es nicht sein."

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