Regenbogenfahne zerrissen

Angeklagte freigesprochen

(02.03.2022) Die bekannte Corona-Maßnahmen-Gegnerin Jennifer Klauninger ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht ebenso wie ein mitangeklagter freier Journalist vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden. Der Vorwurf lautete, dass die beiden bei einer Kundgebung vor der Karlskirche am 5. September 2020 mit dem Zerreißen einer Regenbogenfahne auf offener Bühne die LGBTIQA+-Community mit der Bezeichnung als Kinderschänder herabgewürdigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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"Dieses Urteil ist ein Rückschlag, wenn es um den Gewaltschutz von LBGTIQA+ geht. Wir sind enttäuscht, werden uns aber weiterhin für umfassendes Gewaltschutz stark machen", reagierte die Sprecherin der Grünen Andersrum, Katharina Schöll, auf die Entscheidung. Der Wiener Grüne Kommunalpolitiker Peter Kraus hatte nach dem Zwischenfall eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht und damit das Gerichtsverfahren initiiert. Emir Dizdarević, der Sprecher der Grünen Andersrum, wandte sich per Presseaussendung an den zuständigen Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und regte einen runden Tisch zu Gewaltschutz gegen LGBTIQA+ in Wien an.

Das Video des Vorfalls hatte damals recht schnell die Runde in sozialen Medien gemacht und für Empörung gesorgt. Bei der Kundgebung waren auch etliche Rechtsextreme erschienen, die etwa die so genannte Reichsfahne schwenkten. Auch Parolen wie "Heimatschutz statt Mundschutz" waren zu lesen. Nur zwei Tage später wurde eine Demonstration unter dem Motto "Dem Hass keinen Platz" gegen Homophobie organisiert, an der tausende Menschen teilnahmen.

Nach umfangreichen Ermittlungen wurden Klauninger und der 44-Jährige angeklagt und mussten sich nun am Mittwoch vor Gericht verantworten. Klauninger war zudem wegen eines anderen Vorfalls bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 20. Dezember 2021 wegen des tätlichen Angriffs auf einen Polizisten angeklagt. Sie soll einen Beamten mehrfach auf die Brust gestoßen haben. Dieses Verfahren wurde wegen des Herbeischaffens von Videos ausgeschieden.

"Definitiv Kinderschänderfahne"

Zum dem Vorfall vor der Karlskirche beteuerten die beiden Angeklagten vor Richter Thomas Kreuter, dass es sich ihrer Ansicht nicht um eine "Homosexuellen-Fahne" gehandelt habe, sondern es sei in der Flagge ein Doppel-Herz abgebildet gewesen - ein Symbol, das Kinderschänder verwenden würden. Die Fahne hätte ganz andere Farben abgebildet gehabt, als es von der LGTBQ-Community verwendet werde. "Die Fahne auf der Bühne war definitiv eine Kinderschänderfahne", sagte Klauninger. Sie habe die Flagge auf der Bühne erblickt, zudem seien "fünf bis sechs weinende Mütter" zu ihr gekommen und hätten sie darauf aufmerksam gemacht.

Freisprüche

Die Anträge auf die Vernehmung weiterer Zeugen - etwa eine der weinenden Mütter - wurden allesamt abgelehnt und die beiden freigesprochen. Kreuter merkte in seiner Urteilsverkündung an, dass der Tatbestand der Herabwürdigung erfüllt sei, jedoch im Strafverfahren nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewiesen werden konnte. Die beiden seien "einem Irrtum" auferlegen und hätten "das Symbol fälschlich zugeordnet". Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Ortner gab keine Erklärung ab.

(fd/apa)

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