Regierungspaket
Härtefälle bei Sozialhilfe
(26.04.2022) Die Regierung hat ein Paket geschnürt, um diverse Härtefälle bei der Sozialhilfe zu beseitigen. Profitieren können etwa pflegende Angehörige, Arbeitnehmer mit sehr geringen Einkommen oder Menschen aus betreuten Wohneinrichtungen. Zudem wird der Bezieherkreis an sich ein wenig ausgeweitet.
Sozialhilfe-Grundsatzgesetz soll nicht ausgehebelt werden
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonten bei der Präsentation der Reformen am Dienstag, dass man damit Härtefälle vermeiden wolle, aber nicht das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz generell in Frage stelle. Rauch betonte, dass die Grünen mit dem Gesetz von 2019 nicht glücklich gewesen seien. Er zeigte sich aber "stolz" auf die jetzige Einigung und "froh", diese "deutlichen Verbesserungen" zustande gebracht zu haben. Sozialhilfebezieher seien nicht jene, "die dem Staat auf der Tasche liegen, sondern Menschen in Notlage". Für Wöginger ist das bestehende Gesetz ein "gut ausgestattetes".
Details
Konkret können nun künftig via Härtefall-Klausel Personen, die bisher vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen waren, Sozialhilfeleistungen erhalten und wieder krankenversichert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Menschen mit humanitärem Bleiberecht, die ihre Arbeit verloren haben. Der betroffene Personenkreis ist mit 1.000 freilich eher klein.
Frauenhäusern und Obdachloseneinrichtungen
Kulanter wird man bei betreuten Wohneinrichtungen wie z.B. Frauenhäusern oder Obdachloseneinrichtungen. Diese müssen nicht mehr wie ein gemeinsamer Haushalt behandelt werden, was den individuellen Bezug erhöht. Die Bewohner können nunmehr die vollen Leistungen (der Richtsatz liegt bei rund 978 Euro) erhalten anstatt wie bisher nur maximal 70 Prozent pro Person.
Pflegegeld
Weiters wird mit dem Paket sichergestellt, dass das Pflegegeld nicht mehr nur bei der pflegebedürftigen Person, sondern auch bei deren Angehörigen nicht angerechnet wird. Gleiches gilt bei Krisenzuwendungen des Bundes wie im Rahmen der Covid-Hilfen. Bei jenen, die arbeiten, aber trotzdem Sozialhilfe-berechtigt sind, werden 13. und 14. Monatsbezug nicht angerechnet. Für Betroffene bedeutet das eine Erhöhung um bis zu 18 Prozent ihres Einkommens. Von der Sozialhilfe profitieren derzeit rund 207.000 Menschen. Für eine Person gibt es 978 Euro, für eine zweite Person 686 Euro.
Kritik
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch, sah nur ein "halbherziges Drehen an ein paar Schrauben. Es ändert aber nichts am grundsätzlich unsozialen Pfusch und der Armutsgefährdung für viele Familien im Land, die mit diesem Sozialhilfegesetz verursacht wurde", meinte Muchitsch in einer Aussendung. Auch für die Arbeiterkammer reichen die Verbesserungen nicht aus, um angesichts der Teuerung ein Ansteigen der Armut zu verhindern. Die Leiterin der AK-Sozialpolitik, Sybille Pirklbauer, hält generell höhere Richtsätze der Sozialhilfe und eine Anhebung des Arbeitslosengeldes für nötig. Und auch die Hilfsorganisationen zeigten sich unzufrieden. Caritas-Präsident Michel Landau begrüßte zwar, dass es zu einigen Verbesserungen komme, klar ist für ihn aber auch: "Auch diese Korrekturen können eine Gesamtreform der Sozialhilfe Neu nicht ersetzen."
(fd/apa)