Reisechaos: Das steht dir zu

Ausfälle, Verspätungen, Storno

(22.06.2022) Was tun, wenn du mit deinem Koffer am Flughafen stehst und plötzlich wird dein Flug gecancelt? Österreichs Touristiker warnen rechtzeitig vor Ferienbeginn vor dem großen Reisechaos auf Europas Flughäfen. In der Flugbranche herrscht großer Personalnot, schon zu Pfingsten ist es zu zahlreichen kurzfristigen Ausfällen gekommen. Oberste Regel: Dokumentiere alles mit. Fotografiere die Anzeigetafel, am besten per Selfie, damit auch du am Foto zu sehen bist. Behalte außerdem alle Rechnungen für Verpflegung auf, damit du später dein Geld zurückbekommst.

Fällt ein gebuchter Flug aus oder ist der Flug um fünf Stunden oder mehr verzögert, haben Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung, also einer anderen Beförderung zum Ziel oder frühestmöglicher Rückflug zum ersten Abflugort. Wenn das Luftfahrtunternehmen keine Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung anbietet, sondern gleich die ursprünglichen Ticketkosten erstattet, haben Passagiere Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten des neuen Flugscheins unter vergleichbaren Reisebedingungen.

"Anstatt der Erstattung des Ticketpreises bieten Airlines auch gern Gutscheine an – diese müssen jedoch nicht akzeptiert werden", so die ÖAMTC-Juristin. "Eine pauschale Entschädigung muss die Fluglinie außerdem dann bezahlen, wenn der Passagier nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurde oder kein alternativer Flug innerhalb von weniger als sieben Tagen vor Abflug angeboten wurde, der maximal eine Stunde früher abfliegt und maximal zwei Stunden später ankommt". Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge der Flugstrecke ab – und reicht von 250 Euro bei Flugstrecken bis 1.500 km bis zu 600 Euro bei Flugstrecken über 3.500 km (außerhalb der EU). "Bietet die Fluglinie aber einen Alternativflug an, kann die Höhe der Entschädigung um 50 Prozent gekürzt werden, wenn abhängig von der Länge der Strecke die neue Ankunftszeit nicht zu stark von der vereinbarten abweicht."

Kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, wenn die Fluglinie nachweisen kann, dass die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und diese auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen wären. Das ist beispielsweise bei Unwetter oder einem Terroranschlag der Fall.

(mc/öamtc)

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