Reisen mit der Drohne!

darauf musst du achten

(09.08.2019) Der moderne treue Reisebegleiter – die Drohne! Diese führt aber immer öfter zu großer Verunsicherung, denn es gibt viele Regeln, die zu beachten sind. Touris sind wegen falscher Verwendung auch schon verhaftet worden. Aus diesem Grund wirft dieses Thema viele Fragen auf, denn die Regeln sind von Land zu Land komplett verschieden.

Es gibt Regeln, die alle Drohnenpiloten zu beachten haben: auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz achten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen halten, Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Ein Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist auch extrem wichtig, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot.

Neben diesen allgemeinen Regeln hat aber jedes Land noch eine Liste an eigenen Regeln!

Kroatien: In Kroatien sind Drohnen nach Gewicht und maximaler Fluggeschwindigkeit in verschiedene Kategorien unterteilt. Im Regelfall muss schon vor der Reise eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde erfolgen. Eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeiten ist ebenfalls vorgeschrieben. Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist in Kroatien für Touristen kaum möglich – denn dafür bedarf es einer Genehmigung der State Geodetic Administration, die für Touristen im Regelfall jedoch nicht erteilt wird.

Griechenland: In Griechenland dürfen Drohnen ohne Bewilligung 49 Meter hoch und im Umkreis von 50 Metern geflogen werden. Mit vorheriger Bewilligung der Luftfahrtbehörden sind es 120 Meter Höhe und 500 Meter Entfernung. Zu Flughäfen ist ein Mindestabstand von acht Kilometern einzuhalten – womit auch auf vielen Urlaubsinseln die Drohne im Koffer bleiben muss.

Italien: "Für den privaten Gebrauch von Drohnen ist in Italien keine Genehmigung der Luftfahrtbehörde notwendig", sagt der ÖAMTC-Experte. "Der Pilot darf das Gerät maximal 70 Meter hoch und in 200 Meter Entfernung fliegen. Aber Achtung: Für einige Städte, wie z.B. Venedig, gilt ein Flugverbot für Drohnen."

Deutschland: In Deutschland gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine Kennzeichnungspflicht, d.h. der Name und die Adresse des Halters müssen feuerfest und deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein. Für Drohnen mit mehr als zwei Kilo Abfluggewicht benötigt man einen Flugkenntnisnachweis.

Ab Sommer 2020 gelten in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche rechtliche Bestimmungen – dann musst du dir bei der Drohnennutzung nicht mehr so viele Gedanken machen!

Wenn es dich weiter wegzieht und du mit dem Flugzeug verreist, solltest du die Akkus im Handgepäck unterbringen. Der Experte des Mobilitätsclubs sagt: "Da es sich meistens um besonders heikle Lithium-Polymer-Batterien handelt, empfiehlt sich der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel, z.B. eine sogenannte Lipo Bag."

Aufgrund der Panoramafreiheit dürfen prinzipiell auch Urlaubsfotos von urheberrechtlich geschützten Gebäuden veröffentlicht werden – solange sie von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind.

Wenn du aber ein berühmtes Bauwerk mit einer Drohne fotografierst und das Bild online stellt, kannst du Probleme bekommen.

Nähere Infos checkst du dir unter www.oeamtc.at/drohnen.

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