Reisen trotz Coronavirus?
Das musst du beachten!
(06.03.2020) In vielen Ländern sind wegen des neuen Coronavirus Einschränkungen im Reiseverkehr verhängt worden. Das Außenministerium hat für bestimmte Staaten oder Regionen Warnungen unterschiedlicher Intensität ausgesprochen. Umgekehrt dürfen Reisende aus Österreich vorerst nicht mehr nach Israel, Tadschikistan und Bhutan. Island wiederum rät sehr spezifisch von Trips in den Tiroler Wintersportort Ischgl ab.
Die isländische Maßnahme dürfte unmittelbar mit der Erkrankung mehrerer Mitglieder einer 14-köpfigen Gruppe isländischer Skiurlauber zusammenhängen, die vergangene Woche im Tiroler Oberland waren. Die Tiroler Behörden hielten zwar fest, dass eine Ansteckung der Gäste am Urlaubsort sehr unwahrscheinlich sei, die Infektionen hätten sie vermutlich auf dem Rückflug von München nach Reykjavik erworben. Die Behörden des nordischen Inselstaats raten trotzdem von "unnötigen Reisen" nach Ischgl ab, Rückkehrern wird empfohlen, zunächst zwei Wochen zuhause zu bleiben.
In Israel ist seit Freitag ein Einreiseverbot für aus Österreich, Italien, Deutschland, Spanien, Frankreich und der Schweiz kommende Reisende in Kraft. Ausgenommen sind Personen, die sich in Israel sofort in 14-tägige Heimquarantäne begeben können (nicht Hotel), die über einen gültigen Aufenthaltsstatus in Israel verfügen und israelische Staatsangehörige - zwei Wochen Heimquarantäne gilt für alle.
Derzeit befinden sich laut Außenministerium rund 600 österreichische Touristen in Israel - März ist die Hauptreisezeit, sagte Sprecher Peter Guschelbauer. Aktuell dort aufhältige Personen sind von den Maßnahmen eigentlich nicht betroffen. Es liegen aber bereits Berichte über Reisegruppen vor, die nun etwas überstürzt abreisen, offenbar weil Reiseveranstalter fürchten, dass Fluglinien die Verbindungen nach Israel ausdünnen werden. "Grundsätzlich ist es aber kein Problem, von Israel nach Europa und dann nach Österreich zu kommen", betonte Guschelbauer im APA-Gespräch.
Das kleine Königreich Bhutan verbietet, wie am Freitag bekannt wurde, allen ausländischen Touristen die Einreise, nachdem ein amerikanischer Urlauber positiv auf Covid-19 getestet wurde. Es handelt es sich um den ersten bestätigten Fall in dem Himalaya-Land. Der Einreisestopp gelte ab sofort und für vorerst zwei Wochen, sagte Gesundheitsministerin Dechen Wangmo.
Partielle Reisewarnungen des Außenministeriums in Wien bestehen weiterhin für China und Italien, umfassende Reisewarnungen der höchsten Stufe 6 nunmehr für den Iran und Südkorea. "Reisenden wird empfohlen das Land - zumindest vorübergehend - möglichst rasch zu verlassen", wird bezüglich Iran und Südkorea betont. Bis zur Ausreise sollten größere Menschenansammlungen vermieden, Behördenanweisungen befolgt und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen strikt eingehalten werden.
Für China gelte insgesamt ein hohes Risiko (Sicherheitsstufe 4). Es sei ratsam, nicht notwendige Reisen zu verschieben. In mehreren Städten inklusive Peking wurde eine 14-tägige Quarantänezeit nach Ankunft verhängt. Bei Passagieren, die sich mit einem bestätigten Covid-19-Fall im Flugzeug befanden, sei oft keine Hausquarantäne möglich, sondern eine 14-tägige Isolation in einem von den Behörden bestimmten Hotel. In Shanghai und anderen Provinzen Südchinas könne es wegen der Abschaltung der zentralen Heizanlage in Quarantänehotels zu Zimmertemperaturen von unter zehn Grad kommen. Eine sogenannte partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) bezieht sich konkret auf die chinesische Provinz Hubei mit der Millionenstadt Wuhan, von der SARS-CoV-2 seinen Ausgang genommen hat.
Eine partielle Reisewarnung der Stufe 5 besteht auch für die gesamte Lombardei und die Gemeinde Vo Euganeo in Venetien. In den Ortschaften Codogno, Castiglione d'Adda, Casalpusterlengo, Fombio, Maleo, Somaglia, Bertonico, Terranova dei Passerini, Castelgerundo und San Fiorano in der Lombardei sowie Vo Euganeo in Venetien wurden von den italienischen Behörden Ein- bzw. Ausreisesperren verhängt. In ganz Italien ist bis zumindest 15. März der Unterricht in Kindergärten, Schulen und Universitäten ausgesetzt, zudem wurden bis 3. April sämtliche Sportveranstaltungen abgesagt. Andere Menschenansammlungen, wie Konzerte, Kinos, Diskotheken, Theater, Museen sowie Gottesdienste, aber auch die Öffnung von Restaurants und Geschäften, sind nur dann erlaubt, wenn ein Mindestabstand zwischen den Besuchenden von einem Meter garantiert werden kann.
Spezielle Empfehlungen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 hat das Außenministerium für einige weitere asiatische Länder oder Regionen ausgesprochen, etwa Singapur, Thailand und die Philippinen, berichtete Guschelbauer. Details sind auf der Homepage des Ministeriums nachzulesen.
(APA)