Vagina-Flöten-Auftritt

Schocker beim RTL-Supertalent

(31.01.2024) Diese Flötentechnik ist nichts für Kinder! Gleich die erste Folge von "Das Supertalent" sorgt nicht nur für eine Menge Diskussionen, sondern auch für einen regelrechten Shitstorm. Nun könnten dem Sender RTL für die Ausstrahlung der umstrittenen Flöten-Performance Konsequenzen drohen.

Am 27. Januar startete die neue Staffel von "Das Supertalent" auf RTL, gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Talenten. Gegen Ende der Sendung sorgte jedoch die Australierin Beatrice McQueef für Aufsehen mit einer unkonventionellen Darbietung, die so bisher in der Show noch nicht zu sehen war. Ihre Performance, bei der sie das Stück "Alle meine Entchen" auf einer Flöte spielte, jedoch auf eine Art und Weise, die nicht jugendfrei war, führte dazu, dass bereits zuvor alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren den Saal verlassen mussten.

.Diese ungewöhnliche Darbietung löste im Internet eine erhebliche Kontroverse aus, mit vielen Zuschauern, die ihren Unmut über die Entscheidung des Senders äußerten, eine derartige Performance auszustrahlen. Dabei war man sich bewusst, dass die Sendung auch von einem jüngeren Publikum verfolgt wird. Angesichts der heftigen Kritik äußerte sich ein Sprecher von RTL gegenüber der "Bild"-Zeitung: "Wir waren uns im Klaren darüber, dass der Auftritt unterschiedliche Reaktionen hervorrufen könnte. Aus diesem Grund haben wir bereits während der Aufzeichnung Maßnahmen zum Jugendschutz ergriffen." Trotz der vorsorglichen Maßnahmen sorgte die Performance für Diskussionen über die Grenzen des guten Geschmacks und die Verantwortung des Senders gegenüber seinem Publikum.

RTL könnte nun rechtliche Konsequenzen wegen der ungewöhnlichen Vagina-Flöten-Performance in der Sendung "Das Supertalent" drohen. Christian Krebs, Direktor der zuständigen Landesmedienanstalt, erklärte gegenüber "t-online.de", dass die Sendung nun als Prüffall eingestuft wird. Dieser Schritt impliziert, dass RTL möglicherweise mit Konsequenzen rechnen muss.

Die Prüfung wird "unter juristischen und medienwirkungsanalytischen Aspekten" erfolgen, um zu ermitteln, ob die Sendung gegen die Bestimmungen des Staatsvertrags zum Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien verstoßen hat. Sollte dies der Fall sein, werden die betreffenden Szenen der Kommission für Jugendmedienschutz vorgelegt. Laut Krebs könnten als Folge eine Beanstandung der Ausstrahlung oder die Einleitung eines Bußgeldverfahrens stehen. Dies unterstreicht die ernsthaften potenziellen rechtlichen Folgen für den Sender im Zusammenhang mit der kontroversen Darbietung in der Sendung.

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