Ruhe im Krankenstand gefordert
(19.02.2014) Kranke brauchen Ruhe und das sollten Chefs akzeptieren! Stinksauer reagieren Mediziner auf das OGH-Urteil, wonach Arbeitnehmer in dringenden Fällen auch während des Krankenstands vom Chef kontaktiert werden dürfen. Eine an Burnout leidende Anwaltssekretärin hätte ja sogar zu einem Termin in die Kanzlei kommen sollen. Ein Skandalurteil – so die Experten.
Arbeitspsychologe Harald Ristl:
“Ruhe ist im Krankenstand das oberste Gebot. Alles andere behindert die Genesung. Im Endeffekt hat der Chef deutlich mehr davon, wenn er seine kranken Mitarbeiter wirklich in Ruhe lässt. Vor allem wenn es um psychische Erkrankungen wie Burnout geht.“