Schluss mit der Abo-Falle

(17.12.2017) Schluss mit der fiesen Abofalle! Wie jetzt das Oberlandesgericht Wien entschieden hat, dürfen Schnupper-Abos nicht mehr unkündbar in Folge-Abos übergehen. Hast du bisher vergessen dein Probe-Abo zu kündigen, dann musstest du ja auf den nächstmöglichen Zeitpunkt warten, um aus dem Vertrag auszusteigen.

Das soll sich nun ändern!

Schluss mit der Abo-Falle 1

Du kannst jetzt nämlich auch von der Abo-Verlängerung in den ersten zwei Wochen ohne Angaben von Gründen zurücktreten.

Beate Gelbmann vom Verein für Konsumenteninformation:
"Ein solches Rücktrittsrecht gibt es nun beim sogenannten Fernabsatzgeschäft - das bedeutet, dass beide Abschlusspartner beim Vertragsabschluss nicht im selben Raum sind. Das heißt, wenn man den Vertrag per Internet, Telefon oder auch per Brief abschließt. Bei solchen Geschäften gibt es ein Rücktrittsrecht und dieses gilt auch, wenn ein solches Geschäft verlängert wird."

Und es gibt noch etwas Wichtiges zu beachten!

Schluss mit der Abo-Falle 2

Wichtig ist auch, dass du bei deinem Schreiben per Brief oder Mail unbedingt das Wort "Rücktritt" und nicht "Kündigung" verwendest - beides seien nämlich rechtlich unterschiedliche Begriffe. Der Rücktritt gilt ab sofort und sogar rückwirkend, eine Kündigung liegt in der Zukunft!

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