Schüsse in Garten: Prozess
Nachbarn nur knapp verfehlt
(12.11.2019) Weil er bei Schießübungen nur knapp seinen Nachbarn verfehlt haben soll, muss sich heute ein 48-Jähriger am Landesgericht Linz verantworten. Der Angeklagte soll im Sommer in seinem Garten in Gallneukirchen mit seiner Pistole rumgeschossen haben. Ein Projektil ist dabei zum Querschläger geworden und direkt in der Mauer des Nachbarhauses eingeschlagen. Der Nachbar selbst ist zu diesem Zeitpunkt mit seiner Familie auf der Terrasse gesessen. Die Kugel ist haarscharf an seinem Kopf vorbeigeflogen.
Gerichtssprecher Walter Eichinger:
"Für das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und für das Vergehen nach dem Waffengesetz droht dem Angeklagten entweder eine Geldstrafe, oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren."