Schule: Quarantäne-Ende

Recht auf Dienstfreistellung

(28.07.2022) Die neuen Corona- und Quarantäne-Vorgaben sind zu Schulbeginn schon längst in Kraft. Kinder mit einem positiven Coronatest dürfen laut der neuen Bestimmungen Kindergarten oder Volksschule nicht besuchen. Hier gilt ein Betretungsverbot für Infizierte, nur für dort Beschäftigte gilt eine Ausnahme. Wie das Arbeitsministerium nun klargestellt hat, dürfen Eltern in diesem Fall daheimbleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts.

Maximal eine Woche

Die Dauer dieser Dienstfreistellung beträgt höchstens eine Woche und steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pro Anlassfall zu, hieß es heute in einem Bericht des "Ö1-Morgenjournals". Rechtliche Basis seien dabei jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Corona gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.

Keine andere Betreuung möglich

Das trifft auf jeden Anlassfall zu. Muss das Kind ein paar Wochen später erneut zu Hause bleiben, besteht laut Arbeitsministerium also ein neuerlicher Anspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuung durch die Eltern unbedingt erforderlich ist, etwa weil sonst keine anderen zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten zu finden waren.

ÖGB fordert Sonderbetreuungszeit

Einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gibt es derzeit ja nicht, diese ist mit Ende des Schuljahres ausgelaufen. Ob sie mit dem Schulstart wieder eingeführt wird, wird derzeit geprüft, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Die Gewerkschaft bekräftigte heute ihre diesbezügliche Forderung.

"Wir fordern, dass die vom ÖGB durchgesetzte Sonderbetreuungszeit, die mit Beginn der Sommerferien ausgelaufen ist, wieder eingeführt wird." Mit der neuen Verordnung und dem Quarantäne-Aus brauche es auf jeden Fall wieder den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. "Ohne diesen Rechtsanspruch, um Kinder daheim betreuen zu können, werden vor allem Arbeitnehmerinnen sonst wieder zu Bittstellerinnen", sagte Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin in einer Aussendung.

(fd/apa)

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