Porno-Sekretärin suspendiert
(08.08.2014) Mit ihrem sexy Twitter-Account sorgt momentan eine Parlamentssekretärin in der Schweiz für Riesenwirbel. Die Bundesangestellte hat es sich zum Hobby gemacht, Nacktselfies im Netz zu veröffentlichen. Auch rund 200 Sex-Filme soll sie schon gedreht haben. Jetzt ist ihr freizügiger Nebenjob bekannt geworden. Und die junge Frau ist prompt suspendiert worden. Der Bund will die Tätigkeiten der Sekretärin untersuchen, ihr droht sogar die Kündigung.
Grundsätzlich sollte man den Chef immer über Nebenjobs informieren, so Günter Köstelbauer von der Arbeiterkammer Wien:
"Der Arbeitgeber hat ein Recht zu wissen, welche Nebenbeschäftigungen seine Mitarbeiter ausüben. Es kann ja ein Nebenjob sein, der dem Ruf des Unternehmens schadet. Wenn der Arbeitgeber also Informationen über eine Nebenbeschäftigung will und gegebenenfalls nicht damit einverstanden ist, ist das durchaus zulässig."