Hallenbad-Verbot diskriminierend?

(19.01.2016) Berechtigtes Hausverbot oder Diskriminierung? Das Schwimmbad-Verbot für Asylwerber sorgt für Diskussionen im Netz. In Korneuburg soll sich eine Gruppe von Afghanen im Hallenbad dermaßen daneben benommen haben, dass jetzt ein generelles Hausverbot für Asylwerber erlassen worden ist. Ausnahme: Die Männer werden beim Baden von einem offiziellen Asylbetreuer begleitet. Diese Vorgehensweise dürfte rechtlich gedeckt sein.

Die NGOs sind dennoch entsetzt. Ein Hausverbot für Täter sei in Ordnung, nicht aber für ganze Bevölkerungsgruppen, so Anny Knapp von der "Asylkoordination Österreich":
“In jeder Bevölkerungsgruppe gibt es leider Schwarze Schafe, die sich daneben benehmen. Ich kann deswegen aber doch nicht alle in einen Topf werfen. Die meisten Flüchtlinge zeigen sich sogar tief betroffen, wenn sich von Übergriffen und sexuellen Belästigungen anderer Asylwerber hören. Sie entschuldigen sich sogar für das Verhalten ihrer Landsleute, obwohl sie selbst gar nichts dafür können.“

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